Jan
19

Corona - Petitions-Entwurf an den Bundestag


Hallo, ich brauche eure Hilfe. Ich trage mich seit einiger Zeit mit dem Gedanken, den Petitionsschuss des Bundestages mit einigen Fragen zu "behelligen", die mich angesichts der aktuellen Regelungen zu Impfung und Auffrischung beschäftigen. Ich hoffe, ich kann meinen Text mit euren hilfreichen Hinweisen vervollständigen.

Hier nun mein aktueller Text:
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Bundesweit einheitliche Regeln zur Gültigkeit von Corona-Zertifikaten sowie zur Impfstrategie

Einführend ein repräsentatives Beispiel:
Impfungen am 12.05. und 02.06.2021 mit dem Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer)
positiver PCR-Test am 11.11.2021
Technisches Ablaufdatum des Impfzertifikates: 24.06.2022
Genesenzertifikat gültig bis 10.05.2022

Nach den aktuellen Regelungen ist die Impfung nicht vollständig, da noch keine Auffrischungsimpfung (Boosterung) stattgefunden hat. Die durchgemachte Infektion wird nur in Sachsen einer Auffrischungsimpfung gleichgestellt.

Die Gültigkeit des Genesenenzertifikats wurde nach einer Information auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (RKI) mit Wirkung vom 14.01.2022 rückwirkend auf drei Monate verkürzt. Im dargestellten Fall ist das Genesenen-Zertifikat demnach nur noch bis zum 10.02.2022 gültig. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen.

Verkürzt wurde auch die Gültigkeit des Impfstatus auf aktuell neun Monate. Demnach wäre die zweimalige Impfung nur noch bis 24.03.2033 gültig.

Es ergeben sich folgende Fragen, die sowohl durch das RKI als auch durch die Bundesregierung nicht eindeutig beantwortet werden:

1. Warum sind durchgemachte Infektion und Auffrischungsimpfung bei vorheriger zweimaliger Impfung nicht gleichwertig?
2. Gilt man nach dem technischen Ablaufdatum des Impfzertifikates als „ungeimpft“ und wird dann eine erneute zweimalig Impfung erforderlich?
3. Nach Ablauf des Genesenen-Status wird eine Auffrischungsimpfung notwendig, um den Status „geboostert“ zu erhalten. Auch die Auffrischungsimpfung erhält ein technisches Ablaufdatum. Wie kann man eine Verlängerung der Gültigkeit erreichen?
4. Bei einer nach zweimaliger Impfung überstandenen Infektion wird eine Auffrischungsimpfung nach dem Ablauf von 3 Monaten empfohlen. In welchen Abständen werden zukünftig weitere Auffrischungsimpfungen als sinnvoll empfohlen?
5. Wurde durch das RKI bereits untersucht, ob und in welchem Maße die infolge von Impfung und Infektion gebildeten Antikörper einen guten Schutz gegen wiederholte Infektion bieten?

Die Regeln zur Anerkennung des Impfstatus sollten bundesweit einheitlich umgesetzt werden.
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Ich bedanke mich ausdrücklich für euer Interesse und eure Hilfe. geschrieben am 19.01.2022 von 19matt57

Schlagwörter

corona, petition, bundestag

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Kommentare von anderen Usern

Avatar sp72 schrieb am 08.03.2022 folgenden Kommentar:
Da jetzt ja schon einige Zeit vergangen ist, wollte ich mal fragen, ob es denn schon eine Antwort gibt.

Avatar 19matt57 schrieb am 21.01.2022 folgenden Kommentar:
Danke für den Tipp. Frau Köpping habe ich schon vor Weihnachten eine solche Mail geschrieben - keine Reaktion.
Petitionsausschüsse müssen antworten, das ist mein verbrieftes Grundrecht gemäß Grundgesetz bzw. Sächsischer Verfassung. Deshalb auch die "große Glocke", weil die gegenwärtigen Regelungen sind richtiger MIST - ich zitiere jetzt Bernd das Brot.
An den "Forderungen" muss ich noch arbeiten ... Ich denke aber, ich bekomme das am Wochenende hin.

Avatar FaultierDE schrieb am 21.01.2022 folgenden Kommentar:
ich geb dir mal nen tipp... schick all das mal zum dulig und auch zur köpping bei facebook.. ich krieg von denen immer ne antwort wenn ich was hab. kretschmer kannste knicken. berlin auch. von denen kommt nix. gar nix. petition weiß ich ehrlich gesagt nicht. weil einfach heut zu tage jeder versucht eine auf zu setzen. es braucht ja auch ne menge stimmen dann die du erreichen musst.
ich hab letzte woche den dulig gefragt wo ich hin schreiben muss, wenn ich den kompletten landtag erreichen will.
das hier is die antwort ;)
"das kommt ein bisschen darauf an, was sie mit ihrem Anliegen bezwecken wollen. Ein offiziellen Schreiben an alle Fraktion im Sächsischen Landtag schafft das. Sie Können aber auch Leserbriefe an Zeitung oder ähnliches verfassen. "

du siehst. das is nich so einfach. ich hab nun noch gar nix geschrieben. ma sehen. werds vielleicht auch gar nicht tun. bringt am ende eh nix. weil die alle sowieso zugeschüttet werden mit irgendwelchem kram.