Sep
07

Adressänderung Fahrzeugpapiere


Hallo zusammen,

ich möchte, weil ich auch beruflich damit involviert bin, denen Ärger und unnötige Kosten ersparen, welche durch Umzug oder Heirat in die Verlegenheit kommen und es nicht wissen mit diesem Blog helfen!

Sicherlich, einige wissen es, aber es gibt auch genügend die es nicht wissen!

Es ist oft schwer nachzuvollziehen warum dieses so sein muß darum hier einige Erklärungen zur Verdeutlichung:

Aber wer es nicht weiß sollte mal seinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I angucken und auf der Rückseite wo die Erklärungen für die Fahrzeugdaten stehen oben das kleingedruckte lesen!

Es gelten zum einen Bundeseinheitliche Vorgaben, aber es gibt auch Landeseigene, bzw. in den einzelnen Kommunen, was insbesondere die Höhe der Verwaltungsgebühren und OWI (Ordnungswidrigkeit) Bußgelder betrifft, welche man sich teilweise bei Dr. Google erfragen kann!

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet bei einem Wohnungswechsel sowie auch Namensänderung durch Heirat) und sei es nur ein Haus weiter seine aktuellen Daten auch der KFZ - Führenden Behörde mitzuteilen.

Aber auch technische Änderungen am KFZ müssen gemeldet und eingetragen werden.

Viele sind der Meinung wenn sie sich in der jeweiligen Kommune umgemeldet haben reicht diese aus.

Zum Tragen kommt das ganze meist dann wenn man irgendwo eine Ordnungswidrigkeit begangen hat oder in eine Verkehrskontrolle gerät und die Daten passen nicht über ein, dies erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit welche auch kostenpflichtig ist.

Wenn man auf Grund einer Ordnungswidrigkeit angeschrieben wird und die Daten nicht übereinstimmen, geht das amtliche Schreiben zurück zur zuständigen Behörde und diese setzt sich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung wo dann die derzeitige Adresse bekannt wird.

Es erfolgt eine weitere Aufforderung zur Zahlung der Ordnungswidrigkeit, gleichzeitig wird die zuständige KFZ-Behörde hiervon in Kenntis gesetzt mit der Bitte um nach § 13 eine Adressänderungsanzeige gegen den Halter durchzuführen.

Es wird eine Fristsetzung festgeschrieben, innerhalb diesr Frist die Änderungen vornehmen zu lassen, welche auch kostenpflichtig ist.

* Welche Dokumente müssen bei Änderungen mitgebracht werden:

gültiger geänderter Personalausweis oder gültige Meldebescheinigung der Kommune nicht älter als 14 Tage

[*] Zulassungsbescheinigung Teil I
[*] (bei Namensänderung auch Zulassungsbescheinigung Teil II)

[*] bei den alten Dokumenten beides (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

[*] bei Gewerbebetrieben auch die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (aktuelle geänderte)

[*] bei technischen Änderungen zusätzlich das TüV - Gutachten

Erklärung warum diese Adressänderungen notwendig sind:

[*] Das Kraftfahrtbundesamt schreibt aufgrund einer Rückrufaktion eines Fahrzeugherstellers die KFZ Halter an, damit die mit ihrem KFZ in die Werkstätten fahren um Fehler (welche auch gravierend sein können) abstellen zu lassen.

[*] Straf- bzw. Zeugennachverfolgung

[*] Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Noch eine Anmerkung: Sollte innerhalb dieser Frist die Änderung nicht erfolgen wird es mit dem nächsten Bescheid noch teurer, kann sogar bis zur Zwangsstillegung führen

Quellen:



[url=]http://www.kba.de/cln_030/nn_124384/DE/Fahrzeugtechnik/Produktsicherheit__Rueckrufe/Rueckrufe/rueckrufe__node.html?__nnn=true




Hier noch ein Blick auf die Zulassungsdokumente, sowie Erklärungen und auch die Unterscheidungen von der heutigen gültigen nach Europäischen Recht Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II welche die alten Zulassungsdokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ersetzen.

[url=]http://www.google.de/imgres?q=Zulassungsbescheinigung+Teil+I+Bild&hl=de&lr=lang_de&sa=X&biw=1680&bih=830&tbs=lr:lang_1de&tbm=isch&prmd=imvnsfd&tbnid=m1wcxPITClx-1M:&imgrefurl=http://www.leipzig-sachsen.de/leipzig-gebrauchtwagen/kfz-zulassung.html&docid=OpPtXetyXr5jAM&imgurl=http://www.leipzig-sachsen.de/leipzig-gebrauchtwagen/images/zulassungsbescheinigung_teil_1.jpg&w=200&h=217&ei=GeJJUPSxKYnHswacuIHwAQ&zoom=1&iact=hc&vpx=925&vpy=160&dur=4130&hovh=173&hovw=160&tx=109&ty=111&sig=108305490200655060285&page=1&tbnh=130&tbnw=120&start=0&ndsp=32&ved=1t:429,r:4,s:0,i:86


** Für weitere Fragen stehe ich auch gerne zur Verfügung ** geschrieben am 07.09.2012 von mike1

Schlagwörter

zulassungsdokumente, adressänderung, ordnungswidrigkeiten

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Kommentare von anderen Usern

Avatar mike1 schrieb am 09.09.2012 folgenden Kommentar:
Ja wenn kein gültiger TÜV dürfen wir nichts machen, da wir ja sonst bescheinigen das man mit einem KFZ ohne TÜV im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Avatar philis schrieb am 08.09.2012 folgenden Kommentar:
...und der TÜV darf nicht abgelaufen sein, sonst wird die Ummeldung verweigert. Ist mir passiert ;)