primerahandel.de- Primera Kaufen und Verkaufen per Sofort-Überweisung
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User, die Primera benötigen, oder Primera abgeben möchten, können nun beides bei mir.
auf
Primerahandel.de
könnt ihr in Echtzeit Primera kaufen und verkaufen.
Primera kaufen
Sobald die Zahlung bestätigt ist, bekommt ihr automatisch die Primera auf euren Account gutgeschrieben.
Es entstehen keine Gebühren für die Nutzung von Sofort-Überweisung.
Primera verkaufen
Die Auszahlungen werden mindestens alle 2 Tage ausgeführt.
Aktuell kann folgende Zahlungsmethode verwendet werden.
- Sofort Überweisung
Es gibt eine Neuerung.
Ab jetzt gibt es Werbervergütung für interessierte.
Refvergütung:
Ab jetzt gibt es für jeden geworbenen User eine Refvergütung für jeden getätigten Kauf innerhalb von 7 Tagen über den Werberlink.
Die Refvergütung in Höhe von 1 % der gekauften Menge, wird dem Werber nach Abschluss des Kaufs unmittelbar, automatisch, ausgezahlt.
Der Werberlink ist immer für 7 Tage gültig.
Der Werberlink sieht wie folgt aus:
https://www.primerahandel.de/UsernamevonPrimeraportal/
Beispiel: https://www.primerahandel.de/Andyhx888/
folgende Banner stehen euch zusätzlich zur Verfügung:
https://www.primerahandel.de/Banner/pri ... 132600.gif
https://www.primerahandel.de/Banner/pri ... 245f32.gif
https://www.primerahandel.de/Banner/pri ... 8c4b94.gif
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Zuletzt geändert von Andyhx888 am Freitag 12. April 2019, 00:30, insgesamt 4-mal geändert.
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Eine neue externe Primusseite. *FREU*
Das Angebot wird langsam grösser.
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Auf zu Primeraportal.
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Super.
Kommt jetzt Bitcoin, Shortcoin, Knabberstange?
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Andy, da solltest noch ein wenig feilen und eine kostenlose Bezahlmöglichkeit anbieten, oder aber deine Gebührenerhebung sind Null und Nichtig. Nur mal als Tipp
Quelle: http://primerakaufen.com/gebuehren.php
Pressemitteilung der VBZ:
BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet
Kanzlei Dr. Bahr:
BGH: Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmöglichkeit in einem Online-Shop
Paypal: jeweils 1,9% + 0,35 Euro pro Transaktion
Sofort-Überweisung: 1,2 % + 0,10 Euro pro Transaktion
Quelle: http://primerakaufen.com/gebuehren.php
Pressemitteilung der VBZ:
BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet
Kanzlei Dr. Bahr:
BGH: Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmöglichkeit in einem Online-Shop
Der Ton macht die Musik
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Naja, § 312 a Abs.4 BGB existiert aber nicht erst seit "gestern", welcher besagt, dass wenigstens eine kostenlose Bezahlmöglichkeit angeboten werden MUSS
Von daher .... ist deine Gebührenerhebung/-umlegung eh unwirksam
Von daher .... ist deine Gebührenerhebung/-umlegung eh unwirksam
Der Ton macht die Musik
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Doch dem komme ich nach.(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
Sorry, aber du hast den Paragraph nicht verstanden, da du 4.1 ignorierst, nämlich die kostenlose Variante anzubieten
Aber okay, eine IT-Rechts-Kanzlei kann sich ja auch mal irren
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/gebuehre ... bschnitt_4Um Bezahlkosten auf den Kunden umlegen zu können, muss ihm zunächst eine gängige und zumutbare Zahlungsalternative kostenfrei angeboten werden. Dem Kunden sollen dadurch, dass er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen will, nur dann zusätzlichen Kosten entstehen, wenn er sich nicht der üblichen Bezahlmethoden bedienen will. Die Frage, welche Zahlungsarten „gängig und zumutbar“ sind, beschäftigte bereits einige Gerichte.
Aber okay, eine IT-Rechts-Kanzlei kann sich ja auch mal irren
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Und was hilft Dir das oder in Deinem Fall?
4.1 macht Deine Gebührenauflistung unwirksam.
Wäre sie wirksam, hättest Du sowohl eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingerichtet, als auch bei entgeltlichen Zahlungsmöglichkeiten nur Deine Kosten in tatsächlicher Höhe umgelegt.
4.1 macht Deine Gebührenauflistung unwirksam.
Wäre sie wirksam, hättest Du sowohl eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingerichtet, als auch bei entgeltlichen Zahlungsmöglichkeiten nur Deine Kosten in tatsächlicher Höhe umgelegt.
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Und du möchtest nun behaupten, dass ich mehr Gebühren "verlange" als ich auch tatsächlich zu bezahlen habe?
Dem kann ich mit ruhigem Gewissen widersprechen.
Aber vielleicht, werde ich einfach auf den Thread verweisen, wo ich auch Überweisung anbiete. Welche ja kostenfrei ist. (zumindest in der EU) Gibt es eine Bezahlmöglichkeit Weltweit, welche keine Kosten verursacht?
"unwirksam, wenn 1. oder 2." heißt wenn mindestens eins der beiden zutrifft dann ist es unwirksam. Da 1 zutrifft brauchst du 2 nicht mehr betrachten, weil dadurch die Gebühr schon unwirksam ist.
Ich behaupte nur, dass Dir scheinbar die DeMorgan-Gesetze entfallen sind, die spätestens in einer Informatik-Ausbildung im Gebiet Schaltwerke und Schaltnetze gelehrt werden. Zur Erläuterung:
W := Wirksamkeit, A := 4.1, B : = 4.2
Der Gesetzestext bedeutet demnach nichts anderes als
(1) not W <= (A or B)
Ich habe nur gesagt
(2) W => (not A and not B)
Dass (1) und (2) äquivalente Aussagen sind, ergibt sich aus den DeMorgan-Gesetzen:
(DeM1) not (A or B) = not A and not B
(DeM2) not (A and B) = not A or not B
Dann muss man nur wissen
(Con) A => B = not A or B
und (1) = (2) kann aus all dem obigen hergeleitet werden.
Außerdem kann aus all dem obigen hergeleitet werden:
(3) (1) = (not W <= A) or (not W <= B).
Weil A also gilt, gilt not W.
Q.E.D.
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Zeige mir doch bitte, wo irgendjemand behauptet hat, dass Du mehr Gebühren verlangst, als anfallen.
Was Deine Anpassung betrifft:
Warum machst Du so einen Heckmeck? Biete die Überweisungsmöglichkeit auf der Seite selbst an, und fertig, dauert halt seine Tage. Oder biete Sofort-Überweisung als kostenlose Möglichkeit an, was ein paar wenige andere auch machen. Wenn Dich die Gebühren von Sofort-Überweisung unbedingt stören, kalkuliere halt die Preise entsprechend.
Was Deine Anpassung betrifft:
Netter Versuch, wird aber nicht ausreichend sein. Denn PrimusBoard.de gehört der Primera Entertainment GmbH, und nicht Dir als Einzelhandelskaufmann. Das könnte sich außerdem mutmaßlich auch mit der ausgebliebenen BAFin-Genehmigung des Primera-Handels für den Rechtsvorgänger Primus Entertainment GmbH beißen.Der Kauf von Primera ohne Gebühren durch eine Tranktion ist unter:
viewtopic.php?f=113&t=8741
möglich.
Warum machst Du so einen Heckmeck? Biete die Überweisungsmöglichkeit auf der Seite selbst an, und fertig, dauert halt seine Tage. Oder biete Sofort-Überweisung als kostenlose Möglichkeit an, was ein paar wenige andere auch machen. Wenn Dich die Gebühren von Sofort-Überweisung unbedingt stören, kalkuliere halt die Preise entsprechend.
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weil das nicht reichen würde, wenn ich die Gebühre auf den Preis aufschlage, und dafür keine extra Gebühren bei Sofort-Überweisung nehme.
Es bleibt also nur der Weg über ein neues ScriptDer BGH folgte nun - so die Äußerungen der Vebraucherzentrale Bundesverband - der 1. Instanz und sah als einziges kostenlosen Zahlungsmittel Sofortüberweisung als nicht ausreichend an.
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