Preiserhöhungs Rebellen Gas,Strom usw
- wiesi
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Eben bei SternTV ein Rentner der seinen Gaspreis bei 3,2 cent eingefroren hat vom Jahr 2004 und der versorger will die Rechnung nicht offen legen wie er kalkuliert
auch seinen Strom hat er bei 11 cent eingefroren statt heute 28 cent zu bezahlen
überaus interessant was er da macht und in Oldenburg treffen sich im Monat 20 Rentner die es alle machen jedes jahr den wiederspruch und die Rechnung kürzen
Die Beweis Pflicht ist beim Betreiber der die Preise erhöht und das konnen die meisten Versorger nicht begründen warum sie die Preise erhöhen
Er beruft sich auf BGB 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
ich überlege mir es bei meiner Stromrechnung mal zu machen
auch seinen Strom hat er bei 11 cent eingefroren statt heute 28 cent zu bezahlen
überaus interessant was er da macht und in Oldenburg treffen sich im Monat 20 Rentner die es alle machen jedes jahr den wiederspruch und die Rechnung kürzen
Die Beweis Pflicht ist beim Betreiber der die Preise erhöht und das konnen die meisten Versorger nicht begründen warum sie die Preise erhöhen
Er beruft sich auf BGB 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
ich überlege mir es bei meiner Stromrechnung mal zu machen
- MSF
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und seitdem wurde der Anschluss nicht gesperrt bzw. das Geld eingeklagt/gepfändet?
- wiesi
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Ja sie hatten ihm gekündigt wobei er vor gericht ging und er gewann und sie ihn wieder nehmen mußten weil sie ihre kalkulation nicht offen legen wollten und nicht begründen konnten warum sie die preise erhöhen
auch hatten sie versucht das geld einzuklagen auch da scheiterten sie
auch hatten sie versucht das geld einzuklagen auch da scheiterten sie
- MSF
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Denke mal es nur ein Einzelfall ist und die Energiefirmen jeden anderen sofort den Strom kappen sonst würde das ja jeder machen.
Verstehe nur nicht warum sie den Vertrag nicht von sich aus kündigen.
Oder ahnt EON evtl. das der Mann recht hat und bereitet sich deshalb (und aus anderen Gründen) schon langsam auf die Pleite vor?
Verstehe nur nicht warum sie den Vertrag nicht von sich aus kündigen.
Oder ahnt EON evtl. das der Mann recht hat und bereitet sich deshalb (und aus anderen Gründen) schon langsam auf die Pleite vor?
- wiesi
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Vom einzelfall kann man nicht reden in Oldenburg treffen sich einmal im Monat 20 bis 30 Renter die das alle machen
Den Strom kappen können die ja nicht einfach weil er zahlt ja eine Rechnung zwar nicht die die Schicken sonder die die er dann ausrechnet also können sie nicht wegen nicht zahlung kappen
Wie gesagt die Firmen sin in der Beweispflicht sie müßen darlegen warum sie den Strom erhöhen oder das Gas und da sie die Kalkulation nicht offen legen wollen wohl wegen der Konkurenz haben sie vor Gericht 3 mal verloren
also kein einzelfall
hier kannst du es mal nachlesen den beitrag der kam [url]http://www.stern.de/tv/steigende-energiekosten--warum-verbraucher-hoehere-gaspreise-nicht-akzeptieren-muessen-6508170.html[/url]
Den Strom kappen können die ja nicht einfach weil er zahlt ja eine Rechnung zwar nicht die die Schicken sonder die die er dann ausrechnet also können sie nicht wegen nicht zahlung kappen
Wie gesagt die Firmen sin in der Beweispflicht sie müßen darlegen warum sie den Strom erhöhen oder das Gas und da sie die Kalkulation nicht offen legen wollen wohl wegen der Konkurenz haben sie vor Gericht 3 mal verloren
also kein einzelfall
hier kannst du es mal nachlesen den beitrag der kam [url]http://www.stern.de/tv/steigende-energiekosten--warum-verbraucher-hoehere-gaspreise-nicht-akzeptieren-muessen-6508170.html[/url]
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