Vermieter macht seit Jahren keine Nebenkostenabrechnung und führt jetzt aufeinmal eine ein
- unknown89
- Primus-Praktikant
- Beiträge: 704
Hallo,
als wir 2012 umgezogen sind in die neue Wohnung hatte uns der Vermieter zugesichert das es bei ihm keine Jahresendabrechnung geben wird. Ich hatte mich daraufhin bei anderen Mietern erkundigt und diese konnten mir seine Aussage bestätigen. Nun hatten wir alle Ende der Woche einen Zettel im Briefkasten das wir bitte alle unsere Heiz und Wasserstände ablesen möchten und bis Mitte Oktober zuschicken sollen. Der Vermieter hatte daraufhin gegenüber einer bekannten bestätigt das ab sofort eine Endabrechnung erfolgt aus Geldgründen. Nun habe ich mehrere Fragen:
- Darf der Vermieter das einfach so machen aufeinmal?
- Warum soll ich ablesen, wenn die Stände gefälscht sein könnten?
- Was ist mit den bisherigen Vorrauszahlungen die geleistet wurden?
als wir 2012 umgezogen sind in die neue Wohnung hatte uns der Vermieter zugesichert das es bei ihm keine Jahresendabrechnung geben wird. Ich hatte mich daraufhin bei anderen Mietern erkundigt und diese konnten mir seine Aussage bestätigen. Nun hatten wir alle Ende der Woche einen Zettel im Briefkasten das wir bitte alle unsere Heiz und Wasserstände ablesen möchten und bis Mitte Oktober zuschicken sollen. Der Vermieter hatte daraufhin gegenüber einer bekannten bestätigt das ab sofort eine Endabrechnung erfolgt aus Geldgründen. Nun habe ich mehrere Fragen:
- Darf der Vermieter das einfach so machen aufeinmal?
- Warum soll ich ablesen, wenn die Stände gefälscht sein könnten?
- Was ist mit den bisherigen Vorrauszahlungen die geleistet wurden?
ich würde dir empfehlen geh zum Mieterbund und lass dich beraten, die kennen sich da bestens aus
- unknown89
- Primus-Praktikant
- Beiträge: 704
Die wollen aber leider auch direkt 100€ haben :thumbdown:
Meinem Gefühl nach kann der Vermieter dies machen, es ergibt sich kein Gewohnheitsrecht, allerdings darf er diese Nebenkostenabrechnung nur für die letzten 12 Monate machen. Da die Wasser und Heizstände seit 2012 aber nicht abgelesen wurden - müßte der Ablesewert durch die kompletten Monate geteilt werden und dann mal 12 genommen werden - so das am Ende der Zeitraum von 12 Monate abgerechnet werden kann.
Der Vermieter darf nicht den gesamten Zeitraum abrechnen, sollte er im nicht abgerechneten Zeitraum Verlust gemacht haben geht das zu seinen Lasten.
Der Vermieter darf nicht den gesamten Zeitraum abrechnen, sollte er im nicht abgerechneten Zeitraum Verlust gemacht haben geht das zu seinen Lasten.
[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=154956#post154956']Die wollen aber leider auch direkt 100€ haben :thumbdown:[/quote]
Warum :thumbdown: ?
Mich fragst ob mein Anwalt und ich dir nen Gefallen tun. Meinst du ein Anwalt oder auch der Mieterschutzbund, was ich dir gleichermaßen wie Petra59 geraten hab, ihren Job umsonst machen?
Alles hat halt seinen Preis und nichts ist umsonst, selbst ....
Lass dich vom Mieterschutzbund beraten oder suche einen Anwalt deines Vertrauen auf - kannst du dir den nicht leisten auf Grund deines evtl. geringen Verdienstes, erkundige dich wegen eines Beratungsscheins.
Warum :thumbdown: ?
Mich fragst ob mein Anwalt und ich dir nen Gefallen tun. Meinst du ein Anwalt oder auch der Mieterschutzbund, was ich dir gleichermaßen wie Petra59 geraten hab, ihren Job umsonst machen?
Alles hat halt seinen Preis und nichts ist umsonst, selbst ....
Lass dich vom Mieterschutzbund beraten oder suche einen Anwalt deines Vertrauen auf - kannst du dir den nicht leisten auf Grund deines evtl. geringen Verdienstes, erkundige dich wegen eines Beratungsscheins.
Der Ton macht die Musik
- unknown89
- Primus-Praktikant
- Beiträge: 704
Hatte heute nochmals Kontakt zu ihm. Grund für den plötzlichen Sinneswandel ist eine Rechnung im Bereich von 9000€ und die Abrechnung wäre für das Jahr 2013. Daraufhin meinte ich das es für dieses Jahr aber keine Werte gibt, er nichts hat und man diese auch nicht mehr ermitteln kann. Als Antwort kam dann nur nicht seine Wohnung und nicht sein Verbrauch.
bei diesen Vermieter kann ich dir nur raten werde Mitglied im Mieterbund oder mach eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht
- unknown89
- Primus-Praktikant
- Beiträge: 704
Die rechtsschutzversicherung mach nun eh nach mehreren positiven Meldungen. Kann jemand eine empfehlen?
Das hat doch nichts mit positiven oder negativen Meldungen zu tun. Bei einer RS hast du zumindest eine Vorabberatung durch hauseigene Rechtsabteilung.
Welche Versicherung für dich in Frage käme - auch vom Preislichen her, kannst du am besten unter dem Link abchecken
http://www.check24.de/rechtsschutzversicherung/
Zudem findest hier ein paar Vers.-Agenturen in deiner Nähe - einfach mal telefonisch anfragen und dich erkundigen.
http://www.dasoertliche.de/Themen/Versi ... eburg.html
Welche Versicherung für dich in Frage käme - auch vom Preislichen her, kannst du am besten unter dem Link abchecken
http://www.check24.de/rechtsschutzversicherung/
Zudem findest hier ein paar Vers.-Agenturen in deiner Nähe - einfach mal telefonisch anfragen und dich erkundigen.
http://www.dasoertliche.de/Themen/Versi ... eburg.html
Zuletzt geändert von katrawi am Dienstag 23. September 2014, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
Der Ton macht die Musik
wir haben die Advocard, da kannst du den Anwalt selber wählen
Bedenke dabei aber, dass eine Rechtsschutzversicherung nur zukünftige Rechtsfälle übernimmt, aber nicht Fälle, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben, d.h. für Dein das jetziges Problem mit Deinem Vermieter wird die Rechtsversicherung keine Anwaltskosten übernehmen.
Zuletzt geändert von sanders am Dienstag 23. September 2014, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße sanders
Bin gerade auf eine Link gestossen mit mehreren PDF-Dateien. Die 2. dürfte interessant sein:
http://www.roland-rechtsschutz.de/servi ... sratgeber/
http://www.roland-rechtsschutz.de/servi ... sratgeber/
Der Ton macht die Musik
Die Jahresendabrechnung kann der Vermieter jederzeit einführen.
Er hat dazu zwei Möglichkeiten. Entweder nach dem tatsächlichem Verbrauch (dazu benötigt er dann die Ablesedaten), oder aber umgerechnet auf die Quardratmeter.
Er hat dazu zwei Möglichkeiten. Entweder nach dem tatsächlichem Verbrauch (dazu benötigt er dann die Ablesedaten), oder aber umgerechnet auf die Quardratmeter.
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