Wäre Syrien in Deutschland möglich

Indianerle
Primus-Angestellter
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Freitag 17. August 2012, 19:44  

Kleine Diskutionsrunde.
Wäre ein Szenario wie im Moment in Syrien auch in Deutschland möglich?
Angenommen Bayern will sich von der BRD abspalten und verstößt damit gegen Bundesrecht. Sie bestehen aber darauf, notfalls mit Waffengewalt.
Dann greift Artikel 87 a (4) des Grundgesetzes
Übersetzt bedeutet das, das die Bundeswehr auch gegen das eigene Volk eingesetzt werden kann.
Dann kommt Artikel115 b des Grundgesetzes
Im Verteidigungsfall geht die Befehls- Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Also????
Syrische Verhältnisse auch bei uns möglich oder nicht????
Bild

frischel
Primus-Newcomer
Beiträge: 31

Samstag 18. August 2012, 20:25  

gaaaaaanz großer schwachsinn ...

nicht umsonst gibt es bei uns eine macht- und gewaltenteilung.
nicht umsonst muss der bundespräsident alle gesetze absegnen und unterzeichnen, der die minister und auch den kanzler ernennen aber auch absetzen kann
nicht umsonst bundesrat dem alle länder angehören
nicht umsonst gibt es eine vielzahl von machtaparaten und entscheidungsträgern

man nennt unsersystem, das in sehr viele einzelteile der macht zerlegt ist ein system des checks and balances bei dem es eine vielzahl von einflussphären unterschiedlicher verantwortlicher gibt
unser heutiges machtsystem ist das resultat beider vorangegangener weltkriege. unter dem damaligen system und auch unter dem system der DDR wäre dies möglich, aber nicht in der heutigen BRD

smssam
Primus-Entdecker
Beiträge: 238

Dienstag 21. August 2012, 18:21  

Es wäre alles eine Frage der Legitimität. Wir haben in unser Grundgesetz ein Widerstandsrecht (Artikel 20 GG).
Würde ein Putsch geben und ein "undemokratisches System" wäre an der Macht, dann hätte Bayern auch internationale Unterstützung wenn es mit Waffengewalt die Autonomie anstrebt.

Wenn sich ein Teil der Bevölkerung zusammenschließt, sich bewaffnet und somit gegen die staatliche Ordnung und Struktur vorgeht dann würde der Paragraph 129a (StGB) zutreffen (es seiden es wäre im Sinne von Artikel 20 im Grundgesetz).

Weiterhin besteht die Frage, wie der größte Teil der Bevölkerung hinter so einer Sache steht und wie groß die Organisation des Widerstandes an sich ist. Ich gehe nicht davon aus das die Bundesregierung sofort das Militär rufen würde um den Aufstand zu zerschlagen, sondern man versucht mit diplomatischen Mitteln den Konflikt zu entschärfen versucht. Allerdings ist es annehmbar das die Regierung so was nicht einfach hinnehmen wird. Dann könnte ja schließlich Sachsen auch versuchen sich ab zu spalten...

Die Sache wäre auch das Bayern in deinem Beispiel keine internationale Unterstützung bekommen würde, weil kein "guter Grund" für die Abspaltung vorhanden wäre - es würde zu einer Bildung eines De-Facto-Regime kommen - die keine Anerkennung finden würde.

Die bewaffneten Widerstandskämpfer wären somit Terroristen. Die dann auch bekämpft werden. Ob es mit Polizei geschieht (wie damals bei der RAF) oder mit dem Militär ist wohl alles eine Frage der Größe und Struktur. Die BRD würde sich somit nicht "Strafbar" machen, solange sie nicht willkürlich Zivilisten wie in Syrien erschießt.
Zuletzt geändert von smssam am Dienstag 21. August 2012, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.

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