Versicherungsschaden
- Xaver
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 23
Hallo,
vielleicht kann mir schnell jemand weiterhelfen. Ich hatte gestern einen kleinen Unfall, habe beim abbiegen einen PKW übersehen und ihm die Vorfahrt genommen. Mein Gegner hat an der hinteren Tür eine Delle und den Radlauf verkratzt, bei mir ist die Stoßstange verkratzt. Habe heute gleich alles meiner Versicherung gemeldet, jetzt würde mich nur interesieren bis wann ich meinen Schaden am Auto beheben muss. Gibt es da eine Frist. Würde den Schaden meiner Kaskoversicherung normalerweise wieder zurückkaufen um nicht in eine schlechtere SF Klasse zu kommen. Die Reparatur würde ich allerdings gerne erst in ca. 2 Jahren machen, da dann mein Leasingvertrag ausläuft. Ist dies möglich?
Danke und Gruß
vielleicht kann mir schnell jemand weiterhelfen. Ich hatte gestern einen kleinen Unfall, habe beim abbiegen einen PKW übersehen und ihm die Vorfahrt genommen. Mein Gegner hat an der hinteren Tür eine Delle und den Radlauf verkratzt, bei mir ist die Stoßstange verkratzt. Habe heute gleich alles meiner Versicherung gemeldet, jetzt würde mich nur interesieren bis wann ich meinen Schaden am Auto beheben muss. Gibt es da eine Frist. Würde den Schaden meiner Kaskoversicherung normalerweise wieder zurückkaufen um nicht in eine schlechtere SF Klasse zu kommen. Die Reparatur würde ich allerdings gerne erst in ca. 2 Jahren machen, da dann mein Leasingvertrag ausläuft. Ist dies möglich?
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- pesi33
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Dazu müsstest du mal in deinen Laesingvertrag schaun, da dort meistens etwas zu Schäden drin steht.
Ansonsten, wenn bei Dir nur die Stoßstange eingebeult und zerkratzt ist und sonst kein Schaden ist, wie z.B. Scheinwerfer verstellt oder beschädigt,
dann ist es völlig Dir überlassen, ob und wann du den Schaden reparieren lässt. Es gibt keine Pflicht zur Reparatur, es sei denn, der Schaden hat Einfluss
auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein. Und wenn Du es der Vollkasko sowieso zurückkaufen willst, dann würd
die Vollkasko erst gar nicht in Anspruch nehmen. Aber wie gesagt, schau in deinen Laesingvertrag.
Ansonsten, wenn bei Dir nur die Stoßstange eingebeult und zerkratzt ist und sonst kein Schaden ist, wie z.B. Scheinwerfer verstellt oder beschädigt,
dann ist es völlig Dir überlassen, ob und wann du den Schaden reparieren lässt. Es gibt keine Pflicht zur Reparatur, es sei denn, der Schaden hat Einfluss
auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein. Und wenn Du es der Vollkasko sowieso zurückkaufen willst, dann würd
die Vollkasko erst gar nicht in Anspruch nehmen. Aber wie gesagt, schau in deinen Laesingvertrag.
- Xaver
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Danke für die schnelle Antwort, habe meinen Leasinggeber kontaktiert und mit ihm einen Termin vereinbart. Aber da nur die Stoßstange verkratzt ist, ist es mir überlassen wann und ob ich es reparieren lasse. Am Vertragsende muss ich die Schäden dann bezahlen.
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