Zufällige Endeckungen bei Wohnungsdurchsuchungen
Darf ein Gerichtsvollzieher etc der bei einer Durchsuchung etwas findet was illegal ist z.B Drogen etc dies beanzeigen?
Frage das weil ich schaue gerade im TV ne Sendung und da hat der nen Schlagring gefunden beim Durchsuchen und sagte das er das beanzeigt!
Frage das weil ich schaue gerade im TV ne Sendung und da hat der nen Schlagring gefunden beim Durchsuchen und sagte das er das beanzeigt!
- Spuckel
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ich verstehe die frage nicht:
wann immer ich etwas illegales sehe, darf ich das zur anzeige bringen und sollte das auch. warum sollte ein gerichtsvollzieher davon ausgenommen sein?
egal, aus welcher trash-TV-sendung das nun wieder stammt, die maxime muss doch lauten: illegales führt zur anzeige.
wieso sollte es daran irgendwelche hinderungsargumente geben?
wann immer ich etwas illegales sehe, darf ich das zur anzeige bringen und sollte das auch. warum sollte ein gerichtsvollzieher davon ausgenommen sein?
egal, aus welcher trash-TV-sendung das nun wieder stammt, die maxime muss doch lauten: illegales führt zur anzeige.
wieso sollte es daran irgendwelche hinderungsargumente geben?
Ich sehe das anders wenn die Polizei deine Wohnung widerrechtlich durchsucht und dabei Sachen findet darf sie das nicht verwerten.
Finde ich richtig
Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.
Und wenn ich eben daheim nen Schlagring habe oder z.B ein Messer was vor der Novelle im Waffengesetz noch erlaubt war dann sollte das doch wohl meine Sorge sein!
Finde ich richtig
Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.
Und wenn ich eben daheim nen Schlagring habe oder z.B ein Messer was vor der Novelle im Waffengesetz noch erlaubt war dann sollte das doch wohl meine Sorge sein!
- Spuckel
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der vergleich hinkt aber. wieso sollte die polizei die wohnung widerrechtlich durchsuchen?
vergleiche es mal mit einer erlaubten und rechtlich korrekten durchsuchung deiner wohnung durch die polizei.
gesetzt den fall, sie durchsuchen die wohnung nach diebesgut, finden dann aber zusätlzich noch eine leiche.
meinst du dann auch, sie dürften das nicht verfolgen, weil sie ja nur nach diebesgut gesucht haben? 8)
wenn der besitz von schlagring oder messer nach gültigem waffengesetz verboten ist, zählt nicht, ob das früher anders war. dann hätte das teil eben bei gesetzesänderung entsorgt werden müssen. insofern finde ich es vollkommen richtig, wenn der gerichtsvollzieher das anzeigt.
vergleiche es mal mit einer erlaubten und rechtlich korrekten durchsuchung deiner wohnung durch die polizei.
gesetzt den fall, sie durchsuchen die wohnung nach diebesgut, finden dann aber zusätlzich noch eine leiche.
meinst du dann auch, sie dürften das nicht verfolgen, weil sie ja nur nach diebesgut gesucht haben? 8)
wenn der besitz von schlagring oder messer nach gültigem waffengesetz verboten ist, zählt nicht, ob das früher anders war. dann hätte das teil eben bei gesetzesänderung entsorgt werden müssen. insofern finde ich es vollkommen richtig, wenn der gerichtsvollzieher das anzeigt.
[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Ich sehe das anders wenn die Polizei deine Wohnung widerrechtlich durchsucht und dabei Sachen findet darf sie das nicht verwerten.[/quote]
Einen widerrechtliche Durchsuchung ist was anderes als eine rechtliche. Ohne eine richterlichen Durchsuchungsbeschluss kann die Polizei fragen ob sie darf - wird dies verneint, darf sie auch nicht. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.
[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.[/quote]
In Anlehnung an spuckels Bespiel mit der Leiche! Stell dir vor, der GV findet eine Leiche - soll er darüber einfach hinweg sehen, weil es nicht in seinen Bereich fällt
Der Mörder könnte dann seelenruhig alle Spuren verwischen und käme womöglich ungestraft davon
Selbst du kannst alles anzeigen, wenn es dir nach einer strafbaren Handlung erscheint. Nur mal als Beispiel - ein Bekannter von dir dealt mit Drogen - so kannst dies zur Anzeige bringen.
Ich empfehle dir dies mal durchzulesen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... d=216357!0
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanze ... eerstatter
Einen widerrechtliche Durchsuchung ist was anderes als eine rechtliche. Ohne eine richterlichen Durchsuchungsbeschluss kann die Polizei fragen ob sie darf - wird dies verneint, darf sie auch nicht. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.
[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.[/quote]
In Anlehnung an spuckels Bespiel mit der Leiche! Stell dir vor, der GV findet eine Leiche - soll er darüber einfach hinweg sehen, weil es nicht in seinen Bereich fällt
Der Mörder könnte dann seelenruhig alle Spuren verwischen und käme womöglich ungestraft davon
Selbst du kannst alles anzeigen, wenn es dir nach einer strafbaren Handlung erscheint. Nur mal als Beispiel - ein Bekannter von dir dealt mit Drogen - so kannst dies zur Anzeige bringen.
Ich empfehle dir dies mal durchzulesen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... d=216357!0
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanze ... eerstatter
Der Ton macht die Musik
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[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Ich sehe das anders wenn die Polizei deine Wohnung widerrechtlich durchsucht und dabei Sachen findet darf sie das nicht verwerten.[/quote]
Es gibt in Deutschland ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Dies wird immer dann geprüft, wenn die stattgefundene Durchsuchung, in aller Regel durch die Polizei
unzulässig war. Dann wird im Einzelfall geprüft, ob die gefundenen Beweise einer Tat schwerwiegender sind, als die unzulässige Durchsuchung.
[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.[/quote]
Jeder Beweis, der im Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Durchsuchung gefunden wird, egal, ob dieser Beweis Ziel der Durchsuchung war oder nicht, ist rechtmäßig und kann
in einem neuen Verfahren eingebracht werden.
Es gibt in Deutschland ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Dies wird immer dann geprüft, wenn die stattgefundene Durchsuchung, in aller Regel durch die Polizei
unzulässig war. Dann wird im Einzelfall geprüft, ob die gefundenen Beweise einer Tat schwerwiegender sind, als die unzulässige Durchsuchung.
[quote='Nightwash','index.php?page=Thread&postID=208075#post208075']Wenn ein Finanzbeamter oder Gerichtsvollzieher oder wie sie auch heissen mit der Erlaubnis die Wohnung zu durchsuchen UM GELDWERTE DINGE ZU FINDEN anderes finden bin ich der Meinung das auch hier eine Verwertung strafrechlicher Natur nicht zulässig sein dürfte da es ja bei einer Durchsuchung die nicht diesen Zweck diente gefunden wurde.[/quote]
Jeder Beweis, der im Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Durchsuchung gefunden wird, egal, ob dieser Beweis Ziel der Durchsuchung war oder nicht, ist rechtmäßig und kann
in einem neuen Verfahren eingebracht werden.
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