Mietminderung bei Zugluft bzw. undichter Haustür?

Morrigan
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Freitag 28. September 2012, 02:09  

Olla,

wie der Titel sagt hab ich dieses Problem. Ich wohne nun seit über einem Jahr in meiner Wohnung, und habe den letzten saukalten Winter nun auch hier schon verlebt. Dieser besagte Winter war geprägt von Frostbeulen an den Zehen und ständigen Blasenentzüngen. Grund: Meine Haustür ist undicht. ich habe zum Boden hin einen zwei Zentimeter breiten Spalt. Da der Hausflur nu nich beheizt wird, hatten wir dort auch derbste Minusgrade, was bedeutet, dass ich großteils für den Hausflur geheizt hab, aber nicht für meine Wohnung. es war natürlich in der ganzen Bude entsprechend Fußkalt. Ich habe letzten Winter mit meinen gefütterten Winterstiefeln (!) in der Wohnung gesessen, und trotzdem kalte Beine gehabt. Dieses Problem, habe ich selbstverständlich der Hausverwaltung gemeldet. Erst mündlich, dann auch mal schriftlich eingereicht. Anfang des Monats habe ich es noch einmal angesprochen, da die heizsason in Kürze wieder losgehen wird. Ich stand daneben, als die Seketärin sich das aufgeschrieben hat ...

Es sind nun wieder drei Wochen vergangen, und immer noch keine Reaktion :evil: Von mir wird auch pünktliche Mietzahlung verlangt, aber die kommen net ausm Pott, seit EINEM JAHR, und ich hab die erhöhten Heizkosten :evil: Ich sehe es nicht ein, dass ich mir meine Handtücher einsaue, weil ich da eins drunter stopfen muss, damit mir die Füße vor Kälte net abfallen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Handtuchlösung auch nicht die ultimative Lösung ist, weils eben nicht ganz abdichtet ...

Nun will ich das Ganze nochmal ganz förmlich dort einreichen ... Meine Frage ist nun, kann man da Mietminderung verlangen? Wenn ja wieviel? Hat jemand hier schon mal sowas machen müssen? Was würdet ihr kürzen, Kaltmiete, Warmmiete, oder doch nur die Heizkostenpauschale?

Ich habe mich heute auch mal durch Google gewälzt zu dem Thema und da sehr verschiedene Angaben gefunden (Anhand von Gerichtsurteilen) ... von 0% mit der Begründung Zugluft verhindere in Altbauten Schimmelbildung, weiter zu 5%, über 10% bis hin zu 20% ... mit Begrifflichkeiten wie Brutto- und Nettomiete ?(

Wie würdet ihr vorgehen?
Zuletzt geändert von Morrigan am Freitag 28. September 2012, 02:37, insgesamt 1-mal geändert.
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humtydumpty
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Freitag 28. September 2012, 03:22  

ja das hatte ich nich so gehabt meine hausveraltung hatt ein mobilen 24 stunden hausmeisterservice die wurden sich problemmlos um sowas kümmern aber ich gehe mal von aus das deine hausverwaltung privat ist oder zu arm wenns kein vorübergehendes tief war aber hausverwaltungen sind immer kriminell das trifft jeden mal.. oder nich ... also mit kürzung werden die sich betimmt querstellen denk ich mal
Zuletzt geändert von humtydumpty am Freitag 28. September 2012, 03:52, insgesamt 2-mal geändert.

Morrigan
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Freitag 28. September 2012, 10:39  

also, ich seh ehrlich gesagt nicht ein, selber Geld auszugeben ... sowas ist Sache vom Vermieter, weil die wollen halt auch immer vorher gefragt werden, wenn man was baulich verändern will inner Wohnung, und ob die dann zusagen, dass ich mir seber so nen Ding anbau, wage ich zu bezweifeln, die sind da so doof ... der Mieter kann ja frieren und mit Winterstiefeln durche Bude rennen :evil:

Aber natürlich ist das auch ne Möglichkeit ... die kommen nur ausm Tee, wenn man die vor vollendete Tatsachen stellt ... ich glaub ich mach das so, netweder die kommen ausm Tee, oder ich bau mir selber sowas an, ob mit Erlaubnis oder net, weil es ist echt nich angenehm, wenn man den ganzen Winter durch Blasenentzündungen hat :cursing:
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Bulette
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Freitag 28. September 2012, 10:50  

Also ich würde in der Bude da sowas von auf den Putz hauen, das denen die Kinnlade nur so runter knallt. Es kann doch nicht sein, das die Monat für Monat Dein Geld haben wollen und sich dann nicht mal um ihre Wohnungen und Mieter kümmern.

Vielleicht wäre das Interessant für Dich Morri .... http://www.mieterschutzbund.de/

Morrigan
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Freitag 28. September 2012, 11:10  

Jo Stefan :D mieterschutzbund ging mir auch schon durchn Kopf, aber muss man da nich mitglied sein? Oder geben die wensten kostenlose Infos am Telefon? Und nicht um ihre Mieter kümmern ... die schiebens immer darauf, dass der Eigentümer vorher gefragt werden will, und dann erst seine Zustimmung geben muss, und sei es auch nur dafür, so ne Dämmschiene anne Tür zu pappen. wobei ich mich zwar frage, wieso man den Eigentümer ein Jahr nicht erreicht, aber naja.
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Bulette
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Freitag 28. September 2012, 11:13  

Mieterschutzbund ist nicht ganz kostenlos Morri ...


Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 20,00 Euro
Der Jahresbeitrag beträgt 76,00 Euro.

Nun, hast Du schon mal versucht, Dich direkt an den Eigentümer zu wenden? Ein Brief an diesen sollte doch auch schon genügen um Dein Problem zu lösen.
Schreib denen, das Du der Vermietung schon einige male angeschrieben hast und von denen keinerlei Reaktion kommt. Ein versuch ist es wert.

Morrigan
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Freitag 28. September 2012, 11:47  

Der Typ is irgend nen Ausländer, der kaum eutsch versteht (nicht dass ich ihn deswegen runtermachen will, der hat wohl nen Cousin, der ihm bei den Sprachbarrieren hilft) und grundsätzlich is so ne Mitgliedschaft vll. was Gutes, aber wenn ich mich jetzt anmelde, bin ich mal gleich für zwei Jahre gebunden, und das find ich schon nen bissl krass. ich werde nächste Woche versuchen, ne Telefonberatung da zu kriegen ... der Mieterschutzbund hat ja Partnerschaft mit verdi, und da bin ich ja Mitglied 8)

und ich hab grad mal den Spaß gemacht und den Spalt nachgemessen, ich hab untertrieben ... es sind nicht nur zwei Zentimeter, sondern ganze 4 :D ich kann halt schlecht schätzen :D heute is auch bissl windig, das heißt, es zieht auch wieder schön, auch wenns jetzt net klirrend kalt ist ... und die Tür rackelt dabei auch noch schön nervig :rolleyes:
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Senator67
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Freitag 28. September 2012, 12:14  

Wende dich doch mal an eine Verbraucherzentrale. Die müssten dir doch auch einen Tipp geben können...
Ich persönlich würde denen einen Einschreibebrief mit letzter Fristsetzung schicken. In dem musst du nur reinschreiben, das nach Ablauf der Frist du das selbser beauftragen wirst und die Kosten von der Miete abziehen wirst. Solltest das Schreiben in Kopie auch deinem Vermieter zukommen lassen, egal wie gut er deutsch kann. Meistens kommen auf solche Schreiben Reaktionen und es wird beachtet.

sanders
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Freitag 28. September 2012, 12:41  

Eine Mietminderung muss angekündigt werden. Das heißt, Du schreibst die Hausverwaltung und vor allen Dingen den Vermieter an, setzt eine Frist von 14 Tagen mit der Ankündigung, dass Du die Miete minderst, wenn sich bis dahin nichts tut. Allerdings kann ich Dir nicht sagen, welche Höhe angemessen ist, da ich zurzeit nicht in der Anwaltschaft sondern im Notariat arbeite. Vom Gefühl her würde ich sagen, nicht mehr als 10 % von der Kaltmiete.
Liebe Grüße sanders :)

Morrigan
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Primera-Remote an Morrigan

Freitag 28. September 2012, 20:26  

Selbstverständlich hätte ich vorher angekündigt. Ich setz mich bestimmt nich in die nesseln und mach des ohne Fristsetzung :D ich wollte halt nur mal nen Richt wert haben, weil ich im inet so viel unterschiedliche angaben gefunden hab ...

Ich muss dazu sagen, ich hatte in den Nebenkosten sogar ne Gutschrift ... aber des tröstet nich, die gesundheitlichen Probs hatte ich trotzdem mal davon abgesehen, dass man sich einfach nicht wohlfühlt in den eigenen 4 Wänden -.-

Und macht der Verbraucherschutz aach sowas? Weil ich will ehrlich gesagt keine zweijährige Mitgliedschaft im Mieterschutzbiund anner backe ham, wegen dieser einen Sache, weil sonst ist alles i.O. so mehr oder weniger ...
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