23. April 2015 - Recht

swissmerican
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Donnerstag 23. April 2015, 07:31  

Welches findet ihr den unnötigsten Gesetzesartikel in Deutschland?

Rainier
Primus-Newcomer
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Donnerstag 23. April 2015, 07:41  

"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."

Da aber Bundesrecht Landesrecht bricht und nach Art 102 des Grundgesetzes die Todesstrafe abgeschafft ist, ist dieses ein Kurisorium.

semi2009
Primus-Entdecker
Beiträge: 215

Donnerstag 23. April 2015, 08:14  

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)


§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den Ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Anmerkung: dieser Paragraph zeigt beispielhaft, wie sinnlos die restlichen 10 sind

1. April? - Mist - falscher Thread? - sollte besser hier sein? - aber ist dort die Tür nicht schon zu? ?(
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Also ein Gesetz fällt mir adhoc nicht ein, aber es gibt viele Beispiele von Bürokratendeutsch, nach dem Motto: Hauptsache, niemand versteht es:

"Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack Wertbeutelfahne heißt und nicht Wertsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsacks herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel versackt werden muss, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Wertbeutel und er ist auch bei der Wertbeutelzählung nicht als Wertsack, sondern als Wertbeutel zu zählen." Lehrtext der Deutschen Post (1992)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Das ist nur ein kleiner Vorgeschmack - Wollt ihr mehr? JA / NEIN
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Oh, da wäre ja so was ähnliches wie ein Gesetz :?:

BFH-Urteil vom 29.4.1982 (IV R 116/79) BStBl. 1985 II S. 204

Wird eine freiberufliche Praxis wegen des Todes des Praxisinhabers nach dessen Tod veräußert, so ist dies keine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" im Sinne vom § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V. m. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG.

EStG § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4. und hier der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe
Zuletzt geändert von semi2009 am Donnerstag 23. April 2015, 11:18, insgesamt 7-mal geändert.

anda
Primus-Angestellter
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Donnerstag 23. April 2015, 08:22  

Definitiv das Glühlampenverbot und die PKW-Maut. Habe ich letzter Zeit selten etwas dümmeres gesehen aus der Politik.

i-ben-i
Primus-Entdecker
Beiträge: 207

Freitag 24. April 2015, 10:48  

Hatten wir nicht mal ein ähnliches Thema? Ach das war bei Menschen & Zwischenmenschliches: Recht oder Unrecht, oder wieviel ist ein Gerechtes Urteil wert?

Ehrlich gesagt, ist mir fast jedes Gesetz in Deutschland etwas suspekt. Zumindest im Bezug auf das Thema Freiheit. Gut, es mag sein, dass das "deutsche Gesetzt" im vergleich zu anderen ein relativ freiheitlich ist. Aber es ist in meinen Vorstellungen eben nicht genug.
Einerseits wird Freiheit gewährleistet (Art 2 GG) und andererseits wird sie dann wieder massiv durch Verordnungen, Gesetze und Gewalt eingeschränkt.
Ich würde behaupten, dass weit über 95% unserer Gesellschaft sowieso gewaltfrei und freiheitlich zusammenleben. Müssen dann wegen dieser paar Promille oder Prozent alle mit Gewalt beherrscht werden?
[align=center].
Dein Leben (körperliche Unversehrtheit, deine Freiheit, dein Eigentum [rechtmäßig erworben]) gehört DIR!
Wäre es nicht so, würdest du einem anderen oder einer Gruppe von anderen gehören. Natürlich gehört dir wiederum nicht das Leben von anderen.
.[/align]

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