19. Januar 2015 - Stimmrecht

swissmerican
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Montag 19. Januar 2015, 06:21  

Am 19. Januar 1919 durften in Deutschland erstmals die Frauen das aktive und passive Wahlrecht ausüben. (In der Schweiz war das erst 1971 der Fall.) Noch früher war es gar so, dass das Stimmrecht vom Einkommen abhing. Heute ist es ganz normal, dass alle Bürgerinnen und Bürger wählen dürfen. Doch Ausländerinnen und Ausländer dürfen nicht teilnehmen, auch wenn sie schon viele Jahre in Deutschland (resp. der Schweiz/Österreich) wohnen, arbeiten und Steuern zahlen. In einigen wenigen Schweizer Kantonen ist es für Ausländerinnen und Ausländer bereits möglich, bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.

Was findet ihr: Sollten auch Ausländerinnen und Ausländer das Stimmrecht kriegen, sofern sie genug lange in Deutschland, der Schweiz oder Deutschland leben?
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tommixyz
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Montag 19. Januar 2015, 07:33  

Na ich denke schon - wer deutscher Staatsbürger/in ist, sollte auch mit entscheiden dürfen, welche Politiker für den Unsinn verantwortlich sind, der teilweise verzapft wird. Es sollte aber eine Mindestzeit festgelegt werden und die deutsche Stattsbügerschaft solltte vorhanden sein.

lotosdino
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Montag 19. Januar 2015, 13:04  

Für mich wäre auch die deutsche Staatsbürgerschaft Vorraussetzung und eine Mindestaufenthalt in Deutschland

Petra59
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Montag 19. Januar 2015, 15:08  

das mindeste wäre eine deutsche Staatsbürgerschaft, wobei ich da aber sage, es sollte nur eine Deutsche vorliegen und nicht wie es manche haben hier eine und in ihren ehemaligen Land auch eine

Einfachso1
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Montag 19. Januar 2015, 15:11  

Sehe da genau so wie Petra59,wenn dann sollte man sich schon entscheiden welches Land man sein Zuhause nennt.

Ralf029
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Montag 19. Januar 2015, 17:00  

Also wenn jemand die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist es doch wohl keine Frage, dass er hier wählen darf (an meine Vorredner gerichtet). Bei doppelter Staatsbürgerschaft sollte man dort wählen dürfen, wo man den Wohnsitz hat.
Die Frage war ja, ob auch jemand, der lange hier lebt, das Wahlrecht erhält, auch wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Im ersten Moment hört es sich zwar etwas abwegig an, aber warum eigentlich nicht? Wer lange hier lebt (man müsste einen Mindestaufenthalt festlegen), hier Steuern zahlt, warum sollte der eigentlich nicht wählen dürfen?

anda
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Montag 19. Januar 2015, 18:34  

Um meinen Vorrednern beizupflichten sehe ich eine Staatsbürgerschaft als Grundvoraussetzung an um wählen zu dürfen.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist tunlichst zu vermeiden.

Die Antwort auf die Eingangsfrage ist ganz klar, nein (bezogen auf ein generelles, nationales Wahlrecht). Eine Bindung an irgendwelche Mindestaufenthaltszeiten ist viel zu schwammig und kann ausgenutzt werden, besonders bei dem Behörden-Chaos bei uns (siehe unten).

Man stelle sich jetzt diesen Thread (beispielsweise von Deutschen geführt) einmal im Ausland vor, sagen wir einfach Frankreich oder England.
Was denkt ihr wird die spontane Antwort auf die obige Frage in anderen Ländern sein?

Über ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene (dort wo die Leute wohnen und sie die Politik vor Ort direkt betrifft), wie Eingangs erwähnt, könnte man durchaus auch in Deutschland mal nachdenken. Kantonal oder bundeslandweit ist mir dann aber ohne Pass wieder zu groß.

Ich darf dabei nochmal an den "Fall" Giovanni di Lorenzo erinnern. Ein durchaus guter und angesehener Journalist mit doppelter Staatsbürgerschaft (Italien & Deutschland), der bei der letzten Europawahl zweimal abgestimmt hat, weil er ja auch zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten hat. Als studierter Politikwissenschaftler sollte das natürlich nicht passieren, was ja schliesslich und letztendlich auch sein privater und beruflicher "Stolperstein" wurde, nachdem er dies im deutschen Fernsehen auch noch stolz kundtat.

Also nochmal, ein ganz klares Nein von mir.

cheers,
anda

sasch24321
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Montag 19. Januar 2015, 21:07  

Ich denke hier sollten alle die hier leben, also Wohnhaft sind ein Stimmrecht erhalten. Die nur paar Jahre hier sind, finde ich nicht gut wenn sie Stimmrecht hätten, weil die Veränderung dann den lebenden die wirklich hier leben bleiben zum Nachteil wäre.

Doch viel wichtiger finde ich das das wählen bereits mindestens ab 16 Jahre stattfinden sollte( mehrnoch ab 12 Jahren).Es werden einfach zu gravierend für die Zukunft der Jüngerin Menschen an Änderungen verbaut, was unverantwortbar ist.
Außerdem würde ich eher vielen 80,90 jährigen das wählen verwehren als den 16 Jährigen.Bedingt des alters.( Die meisten sind meiner Meinung nach nicht mehr zu unterscheiden was los ist und wählen einfach wie immer ohne wirklich zu wissen was los ist )

Es ist eine Schande wie ich finde das bereits mindestens die ab 16 Jahren nicht wählen dürfen obwohl Sie die Welt darin erben zu leben wie es die alle über 18Jährigen und mehr entschieden haben wie sie zu leben haben und damit die Entscheidungsfreiheit nicht nur eingeschränkt ist sondern das recht zu leben integriert zu sein Mitentscheiden zu dürfen damit verwehrt wird.

Sicher wäre hier auch ein Eignungstest machbar zuvor zu tätigen für das Wählen.Ich bin mir fast sicher diese fällt positiver gegenüber den 16jährigen aus ,als den über 80 Jährigen.( Wird aber nicht gemacht ,denn es ist ganz klar welches Wahlergebnis dann entstehen wird, da hier die Jugendlichen einfach noch nicht manipuliert genug wären( In der Beziehung) ,auch wenn "verbildung" schon viel arbeit hier tut, noch nicht genug zum völligem Stillstand beitrug, dies beginnt im späteren Verlauf )- ( Sicher werden hier viele der Eltern versuchen Ihre Macht zu demonstrieren was die Kinder zu wählen haben, doch finde ich ist hier die Gefahr viel mehr von den über 76-90 Jährigen der Veränderung im Druck zu erwarten , als der von den danach kommenden Genrationen)

Aber hier sind "wir " wohl noch etwas in der Altsteinzeit. Von wegen allem Leben gleiches recht.
Vorallem sind da die Kinder wesentlich vernünftiger als die "Erwachsenen" und somit weniger manipulierbarer noch( In dem Sinne das sie eher nach aufgeklärten Fakten handeln, wenn man dies in der Aufklärung täte ), somit würden diese nach aufgeklärten Fakten wählen was jeweilige "Partei" für Grundsatz Programm hat. Und nicht wie "unsereins" nach "Sympatie" fast ausschließlich wählt.( Manipulierter zustand und "Gruppenzwang" bzw. Medialer Propaganda )
Das hat man nun davon was daraus geworden ist.

Die Leidtragenden sind wohl wie immer die Kinder !

swissmerican
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Montag 19. Januar 2015, 22:46  

Wer die Staatsbürgerschaft hat darf eh wählen, es geht darum, ob die Staatsbürgerschaft wirklich notwendig ist. Früher musste man ein Mann sein, noch früher ein reicher Mann um wählen zu dürfen. Warum sollte jemand der schon 8,10 oder 20 Jahre hier lebt nicht auch mitentscheiden dürfen?

Im Kanton Neuenburg zum Beispiel dürfen seit 2000 AusländerInnen, welche seit 5 Jahren im Kanton wohnen das Stimm- und aktive Wahlrecht. Auf kommunaler Ebene dürfen sie sogar schon nach einem Jahr mitentscheiden. Im Kanton Jura sind 10 Jahre in der Schweiz und ein Jahr im Kanton Voraussetzung. Nur bei der Kantonsverfassung dürfen sie nicht mitentscheiden. Passives Wahlrecht haben sie nur auf kommunaler Ebene.

Ich finde, dass sie mindest. 5 Jahre in der Schweiz leben müssten. Wenn die Zeit zur kurz ist, können am Schluss noch Touristen abstimmen, dass würde dann auch mir zu weit gehen.

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