Rendoo-Mails - wer weiß mehr?

katrawi
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Samstag 9. November 2013, 18:08  

[quote]doern291
Am 09.11.2013
Ich werde noch einen Newsletter verschicken mit sonderkündigungsrecht.[/quote]

Du hast mich ja schon in der PN gefragt, daher antworte ich dir hier.
Gegenfrage - auf welcher Grundlage willst du das Sonderkündigungsrecht überhaupt einräumen? Was wäre zum Nachteil deiner jetzigen Mitglieder, was dies berechtigen würde?

Ach, und antworte bitte nicht per Kommentar, sondern mit dem Button für Antwort, sodass auch die restlichen hier im Thread darüber informiert werden, danke :)


@ Mods und Admins
Sorry für 3-fache Posting - bitte verzeiht ;)
Zuletzt geändert von katrawi am Samstag 9. November 2013, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
:) Der Ton macht die Musik :)

doern291
Primus-Praktikant
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Samstag 9. November 2013, 18:18  

Grundlage: Sonderkündigungsrecht wegen AGB Änderung

katrawi
Primus-Praktikant
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Samstag 9. November 2013, 19:10  

Also alles in allem, wenn jemand im Marketing und Promotion tätig war und eine Likörfirma zu einem Jahresumsatz von 6,3 Mio. Euro verholfen hat, dem hätte ich schon ein wenig mehr Know-how und vor allem Wissen zugetraut ^^ :whistling: :thumbup:
:) Der Ton macht die Musik :)

doern291
Primus-Praktikant
Beiträge: 683

Samstag 9. November 2013, 23:54  

[quote='Marui2002','index.php?page=Thread&postID=111190#post111190']Mein absolutes Lieblingsthema: Admins, die die Kopie eines Personalausweises verlangen :cursing:

Ich verweise auf § 1 Abs. 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

"§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

Weitergehend wird in der Gesetzesbegründung zu § 14 PAusG ausdrücklich klargestellt, dass Kopien von Personalausweisen für nichtöffentliche Stellen verboten sind, BT-Drucksache 16/10489, S. 40:

"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche […] Stellen der elektronische Identitätsnachweis […]. Weitere Verfahren z. B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."

Wie uninformiert sind manche Admins eigentlich???[/quote]

Dieser Punkt wird heute Nacht entfernt und andere abgeändert. Ich habe dazu einen Newsletter an alle Mitglieder geschickt.

katrawi
Primus-Praktikant
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Samstag 9. November 2013, 23:58  

[quote='Marui2002','index.php?page=Thread&postID=111190#post111190']Mein absolutes Lieblingsthema: Admins, die die Kopie eines Personalausweises verlangen :cursing:[/quote]

Oh ja ... gerade damit sind schon so manche etwas auf's Mündchen gefallen weil man sich mit dem entsprechenden Datenschutz in Verbindung gesetzt hatte ;)

Davon ab ... es wäre ja nun mehr als berechtigt nachzufragen ob überhaupt ein Gewerbeschein vorhanden ist :rolleyes:


@ doern291

Wenn du magst, kannst du mir gerne mal deinen Gewerbeschein zusenden ... meine Kontaktdaten findet ja in meiner Signatur-
Natürlich rein auf freiwilliger Basis :)
:) Der Ton macht die Musik :)

doern291
Primus-Praktikant
Beiträge: 683

Sonntag 10. November 2013, 00:22  

[quote='katrawi','index.php?page=Thread&postID=111194#post111194']

Davon ab ... es wäre ja nun mehr als berechtigt nachzufragen ob überhaupt ein Gewerbeschein vorhanden ist :rolleyes:


@ doern291

Wenn du magst, kannst du mir gerne mal deinen Gewerbeschein zusenden ... meine Kontaktdaten findet ja in meiner Signatur-
Natürlich rein auf freiwilliger Basis :)[/quote]

Ich führe seit 4 Jahren ein Nebengewerbe :) Ich kann euch Versichern dass ein Gewerbeschein Vorliegt.
Ein und Auszahlungen gehen über das Extra eingerichtete Geschäftskonto welches auf den Namen Rendoo Registriert ist.
Das hätte ich gar nicht bekommen wenn ich bei der Bank nicht einen Gewerbeschein vorgelegt hätte.
Wer das nicht glaub der kann gerne mal versuchen sich bei der Fidor Bank ein Geschäftskonto einzurichten.

Ich denke das ist Beweis genug dafür dass ein Gewerbeschein vorhanden ist auch ohne dass ich ihn an jemanden schicke :)
Zuletzt geändert von doern291 am Sonntag 10. November 2013, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.

beibaers
Primus-Stammgast
Beiträge: 434
Danksagung erhalten: 10 Mal

Sonntag 10. November 2013, 00:24  

Zum Personalausweis.
Bei einer selbst gemachten Kopie wird der Gewahrsam nicht aufgegeben, dies ist also weiterhin erlaubt.

Auch werden bei einem Abgleich, erstmal keine Daten erhoben oder verwendet.

http://www.activemind.de/personalauswei ... -verboten/

hier ist eine recht gute Auflistung mit Fallbeispielen und Antworten von Juristen.

Man hat als Admin einer Paid4Seite also durchaus die Möglichkeit auch den Personalausweis zur Identitätsfeststellung heranzuziehen, es kommt hier auf die Formulierung und Begründung an, auf die
formulierten Hinweise zur Unkenntlichmachung nicht benötigter Zeilen, dem Hinweis zur klaren Auszeichnung als Kopie und natürlich der anschliessenden sofortigen Vernichtung des übermittelten Bildes.

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