Netzdukaten.de verhält sich unseriös!

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Donnerstag 20. Dezember 2012, 21:19  

Hallo,

ich bin ja nun nicht mehr so dolle im Paid4 unterwegs, aber ich wollte mal ein paar Dinge auf den Tisch bringen.

Ich finde, dass Seriosität nicht nur etwas mit der Zahlungsmoral zu tun hat, sondern auch in den Verträgen wiedergespiegelt wird, die man als User mit dem Betreiber eingehen muss, wenn man dort User sein möchte.

Nun habe ich mir mal aus reiner Langeweile, vielleicht auch, weil ich nun Urlaub habe und ein paar Energien vergeuden möchte, die Seite Netzdukaten.de angeschaut!
Ich werde jetzt nicht alles offenlegen, denn ich denke, wenn ich heute noch mehr Langeweile bekomen sollte, möchte ich andere Stellen gerne auf den Plan rufen.

Schauen wir doch mal in die AGB:

[quote]8. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.[/quote]

Haben einige in ihren AGB zu stehen, aber ist das rechtens? Tante Google sagt eindeutig, dass es nicht rechtens ist.

http://www.anwaltskanzlei-online.de/200 ... nbarungen/

Ebenso der Punkt bzgl. Auszahlungen:

[quote]Eine Auszahlung erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach deren Anforderung.[/quote]

Na na na, nach Möglichkeit? Würde mir als Vertragspartner aber gar nicht gefallen. 30 Tage hat der nette Herr Zeit, um auszuzahlen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html


Wo finde ich denn im Impressum die Unternehmensform? Ist hier nicht zu finden, aber sollte dies nicht bei einem ordentlichen Geschäftsmann, den ja Herr Riese darstellen möchte, angegeben werden?

Ja natürlich, dazu ist er gesetzlich verpflichtet:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html


Ich könnte noch Stunden damit weitermachen, jedoch denke ich, dass der Betreiber darin bestrebt sein sollte, diese und weitere Probleme selbstständig auszubügeln. Vielleicht hilft aber auch eine gewisser Verein dabei, dass er zur "Leuchte" mutiert!

Was denkt ihr über solche Mailer und deren Vertragspunkte, denen ihr als User, sofern ihr euch dort anmeldet, unterwerft?
Zuletzt geändert von Web-Schneiderei am Mittwoch 14. August 2013, 06:48, insgesamt 1-mal geändert.

dynamo13
Primus-Praktikant
Beiträge: 918

Samstag 22. Dezember 2012, 03:30  

26.11.2012


-


7.65 €uro


0.00 €uro


konto

Auch hier bin ich ja mal gespannt,ob das noch dieses Jahr wird??
;)

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Samstag 22. Dezember 2012, 12:15  

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51956#post51956']@dynamo13. Du hast noch nicht einmal dein angefordertes Geld zu spät bekommen. Warum schreibst nicht mal das pünktlich kam, statt in jedem Meckerthread mit dabei zu sein. Wenn so unzufrieden, nach der Auszahlung bitte Account löschen, dann hast du die Angst des wartens nicht mehr. :thumbup:[/quote]

Dir ist aber bewusst, dass du nicht pünktlich auszahlen kannst!? Silvester und Heiligabend sind Bankfeiertage, aber keine Zahlungsverkehrstage, jedoch wird man als Kunde davon nichts haben. Ergo bekommt man auch kein Geld.

Warum machst du ihn dann dumm an, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst? 30 Tage hast du Zeit, die Kohle zu überweisen und wenn man für 7,65€ schon mehr als 30 Tage benötigt, dann läuft doch irgendwas schief bei dir.

Dass du keine 700 Euro mal eben so überweisen kannst und paar Tage brauchst, könnte ich ja noch nachvollziehen, aber auch dann solltest du Zahlungsfristen, vor allem wenn sie gesetzlich geregelt sind, einhalten.

Würde ich meinen Kunden erzählen, dass sie ihre Dienstleistungen bei einer anderen Agentur buchen können, weil sie etwas anmerken, dann müsste man mir ein Gewerbeverbot erteilen, so bescheuert kann man doch als Geschäftsmann, den du darstellst, doch nicht sein.

Hast du dir mal den Käse angeschaut, der in deinen AGB steht? Interessiert mich einfach mal.

sanders
Primus-Angestellter
Beiträge: 3781
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Samstag 22. Dezember 2012, 12:36  

@ Netzdukaten, hier irrst Du Dich. Der Gesetzgeber sieht 30 Tage vor und nicht 30 Werktage (§ 286 Abs. 3 BGB).
Liebe Grüße sanders :)

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Samstag 22. Dezember 2012, 12:49  

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51963#post51963']Ach der Klamm-Honk meldet sich auch.[/quote]

Na na na, wer wird denn nun beleidigend? Burschi, immer schön sachlich bleiben, nimm lieber die Ratschläge an, um deine AGB zu auszubessern, bevor dich mal jemand dazu per Kostennote zwingt!

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51963#post51963']
Du weist schon, das der Gesetzgeber Werkatage vorsieht oder?[/quote]

Echt jetzt? So ganz doll und wirklich jetzt?

Shit:
[quote]Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.[/quote]

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Ich habe es mal verdeutlicht, damit du es erkennst. Keine Werktage, sondern Tage und das ist der Gesetzgeber ganz genau in seinen Angaben.

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51963#post51963']
Es hat noch kein User länger als diese auf sein Geld gewartet, was du als Nichtuser (zum Glück) aber nicht wissen kannst. [/quote]

Lüge!
Das erste Beispiel hat Dynamo gebracht.

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51963#post51963']
Gehe in deinen Käfig zurück oder lerne die deutsche Sprache, damit du die Texte auch verstehst, die geschrieben stehen. Witzbold. [/quote]

Komisch, dass es dafür ausreicht, um zu verstehen, dass der Gesetzgeber 30 Tage meint und nicht Werktage. Solange es dafür reicht, ist es schon okay. Mein Käfig hat im Übrigen alles, was ich brauche, deiner auch? :rolleyes:

Im Übrigen habe ich gerade bei Klamm Folgendes gelesen:

[quote]habe schon ein paar AZ bekommen, per überweisung wartet man 3-4 wochen, per paypal hatte ich in 2 tagen mein geld (dafür muss man die gebühren zahlen)[/quote]
Quelle: http://www.klamm.de/forum/6969371-post12.html

Dir ist hoffentlich bewusst, dass die Gebühren von dir getragen werden müssen? In meinen Augen unterschlägst du dem User bei jeder PP-Auszahlung ein Teil seines Verdienstes. Ist nicht seriös, was du machst. Aber dein Gesicht zeigst du ja hier auch in vollen Zügen, ist schon interessant, wie sich ein Geschäftsmann verhält.

katrawi
Primus-Praktikant
Beiträge: 957
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Samstag 22. Dezember 2012, 12:49  

[quote='Netzdukaten','index.php?page=Thread&postID=51963#post51963']Ach der Klamm-Honk meldet sich auch. Du weist schon, das der Gesetzgeber Werkatage vorsieht oder? Es hat noch kein User länger als diese auf sein Geld gewartet, was du als Nichtuser (zum Glück) aber nicht wissen kannst. Gehe in deinen Käfig zurück oder lerne die deutsche Sprache, damit du die Texte auch verstehst, die geschrieben stehen. Witzbold. Werde deine Sinnlos Threads aber nicht weiter beobachten, untehalte dich alleine weiter.[/quote]

Angriff ist noch immer die beste Verteidigung statt auf die Fehlerpunkte mal einzugehen.

Dein Impressum ist definitiv fehlerhaft - mit einem Impressums-Generator wäre das nicht passiert ;)

Thema Datenschutz - wo ist die Datenschutzerklärung für GA - auch hier wieder - mit Impressums-Generatot wäre das nicht passiert ;)

Einfach einen benutzen, z.B. von eRecht24.de.
:) Der Ton macht die Musik :)

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Samstag 22. Dezember 2012, 13:02  

Ich würde noch mal auf die angesprochene Paypal-Zahlung zurück kommen.

Wieso unterschlägst du deinen Usern bei Zahlungen per Paypal ihre Kohle? Du hast keinen Hinweis in deinen AGB, dass die Gebühren vom User zu tragen sind.

Ferner würde ich auch gerne wissen, warum kein gesetzliches Widerrufsrecht zu finden ist und warum müssen sich User abmelden, wenn sie mit etwaigen AGB-Änderungen nicht einverstanden sind?
Würde ich mich nun als User nach einer AGB-Änderung abmelden, dann verliere ich meine Kohle, die ich angesammelt habe. Ich kündige ja in diesem Moment meine Mitgliedschaft und verliere meinen Anspruch auf mein erwirtschaftetes Guthaben. Das geht in deine Tasche, ist das rechtens?

Fällt jemandem etwas in Bezug zur Verwendung von Google Analytics auf?

dynamo13
Primus-Praktikant
Beiträge: 918

Sonntag 23. Dezember 2012, 01:18  

Huch!
Ich bin bestürzt und traurig,das man mir den sofortigen Abgang nahelegt nur weil man Fragen stellt!
Ich erfülle Anforderungen,die auch ich zwingend von meinem Gegenüber(Admin) erwarte!
Wenn man schon nicht in der Lage ist ca. 7 euro in 30 Tagen zu überweisen-Gute Nacht! ;(
Ob ich dein nettes Angebot annehme,überleg ich mir noch...... :P

lg+ich hab dich auch lieb!- :)

unknown89
Primus-Praktikant
Beiträge: 704

Sonntag 23. Dezember 2012, 12:06  

Sag mal Spandi ist ja schön das du aktuell mal etwas Ruhe hast, aber kannst du dir da nicht irgendwas anderes als Hobby suchen? Ich wüsste besseres als mir in meiner Freizeit täglich ein Paidmailer rauszupicken und den bis auf gründlichste zu durchsuchen. Meld dich doch einfach an guck ob du deine AZ bekommst und schon kannste dir doch selbst die Frage beantworten ob Netzdukaten seriös oder unseriös ist. Man kann einen Dienst auch schlecht reden und das machst du gerade.

katrawi
Primus-Praktikant
Beiträge: 957
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Sonntag 23. Dezember 2012, 12:33  

[quote='Web-Schneiderei','index.php?page=Thread&postID=51973#post51973']

Im Übrigen habe ich gerade bei Klamm Folgendes gelesen:

[quote]habe schon ein paar AZ bekommen, per überweisung wartet man 3-4 wochen, per paypal hatte ich in 2 tagen mein geld (dafür muss man die gebühren zahlen)[/quote]
Quelle: http://www.klamm.de/forum/6969371-post12.html

Dir ist hoffentlich bewusst, dass die Gebühren von dir getragen werden müssen? In meinen Augen unterschlägst du dem User bei jeder PP-Auszahlung ein Teil seines Verdienstes. Ist nicht seriös, was du machst. Aber dein Gesicht zeigst du ja hier auch in vollen Zügen, ist schon interessant, wie sich ein Geschäftsmann verhält.[/quote]
NEIN, die Gebühren müssen NICHT vom Betreiber getragen werden, denn da weiß doch jeder, dass von PayPal Gebühren für das Empfangen von Geld verlangt werden und das hat nichts mit Unterschlagung zu tun in dem Falle. Ist etwas aus dem Kontex gerissen ;)

Bin mir nun nicht mal so 100% sicher, ich meine aber, dass es sogar verboten ist die Gebührer dem Auftraggeber aufzuerlegen.
:) Der Ton macht die Musik :)

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Sonntag 23. Dezember 2012, 14:33  

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']Sag mal Spandi ist ja schön das du aktuell mal etwas Ruhe hast, aber kannst du dir da nicht irgendwas anderes als Hobby suchen?[/quote]

Ist doch meine Angelegenheit, was ich mache und was nicht. ;) Ich bestimme deine Freizeit ja auch nicht. Also mache mir doch bitte dahin gehend auch keine Vorschriften, danke!

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']
Ich wüsste besseres als mir in meiner Freizeit täglich ein Paidmailer rauszupicken und den bis auf gründlichste zu durchsuchen.[/quote]

Täglich? Etwas vermessen meinst nicht? So ist es ja nicht, also bitte unterlasse irgendwelche falschen Tatsachenbehauptungen.

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']
Meld dich doch einfach an guck ob du deine AZ bekommst und schon kannste dir doch selbst die Frage beantworten ob Netzdukaten seriös oder unseriös ist. Man kann einen Dienst auch schlecht reden und das machst du gerade.[/quote]

Moment mal, ich kann den Mailer nicht schlecht reden, wenn ich mich an Fakten halte, die in den AGB verankert werden. Mir gehört die Seite nicht und ich bin nicht dafür verantwortlich, wie Verträge gestaltet werden. Dafür ist der Betreiber der Seite zuständig.

Seine AGB sind für den Popo und das Schlimme ist, dass diese Vertragspunkte den Vertrag zwischen User und Betreiber regeln. Wenn AGB so derbe abmahnfähig sind, wie es in diesem Fall ist, dann muss man tatsächlich die Seriosität des Betreibers infrage stellen.


[quote='katrawi','index.php?page=Thread&postID=52186#post52186']
NEIN, die Gebühren müssen NICHT vom Betreiber getragen werden, denn da weiß doch jeder, dass von PayPal Gebühren für das Empfangen von Geld verlangt werden und das hat nichts mit Unterschlagung zu tun in dem Falle. Ist etwas aus dem Kontex gerissen ;)

Bin mir nun nicht mal so 100% sicher, ich meine aber, dass es sogar verboten ist die Gebührer dem Auftraggeber aufzuerlegen.[/quote]



Lies dir mal Folgendes durch:

[quote]Nach dem Urteil ist es nicht grundsätzlich unzulässig, Gebühren für die Bezahlung mit Paypal, per Kreditkarte oder einem anderen gebührenbehafteten Zahlungssystem auf den Kunden abzuwälzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorschriften der Preisauszeichnung eingehalten werden. Nach § 1 PAngV sind die Endpreise anzugeben, also die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und der sonstigen Preisbestandteile. [/quote]
Quelle:
http://www.legalershop.de/downloads/pre ... gebuehren/

Im Grunde kann man das auch auf einen Paidmailer anwenden. Der Paidmailbetreiber hat nun nichts mit Ebay am Hut und unterliegt bei den Auszahlungen nicht den Bestimmungen von Ebay/Paypal. Bedeutet, er kann die Kosten weitergeben, jedoch muss es gekennzeichnet und angegeben werden, dass Kosten entstehen. Diese müssen ganz klar angegeben werden.

Kaum ein Paidmailer, der Paypal-Auszahlungen anbietet, weist auf die genauen Kosten hin. Sie werden stillschweigend weitergegeben und genau das ist unzulässig.

Momentan könnte man also bei jedem Paidmailer, der diese Kostennote nicht in seiner Preisliste/AGB eingebunden hat, die entstandenen Kosten einfordern, da nichts darüber bekannt war. Was die Allgemeinheit weiß und was sie nicht weiß, spielt hier ja keine Rolle.

Ich habe in meinen AGB den Höchstsatz an Gebühren verankert, die bei PP-Zahlungen fällig werden. Es ist dann auch erlaubt, wenn man die Kosten genau angibt.

beibaers
Primus-Stammgast
Beiträge: 434
Danksagung erhalten: 10 Mal

Sonntag 23. Dezember 2012, 14:41  

Web-Schneiderei, dir ist aber bewusst , dass dieses Urteil bzw. der Fall dazu, aus der Zeit stammt, als noch der Geldversender Gebühren bei Paypal bezahlt hat?

Paypal hat dann 2007 die Nutzungsbedingungen geändert, dahingehend dass das Versenden gebührenfrei ist und das Empfangen von Geld Gebühren kostet. Der Versender von Geld hat bei Paypal aktuell keine Gebühren.
Paypal weisst bei der Anmeldung explizit darauf hin. eEin Paidmailbetreiber wälzt also keine Gebühren ab, die er normalerweise bei üblichem, normalem Gebrauch selbst zu tragen hätte.
Gebühren für Sammelzahlung bei Paypal gehen separat zu Lasten des Versenders, sofern Paidmailer dies nutzen.

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Sonntag 23. Dezember 2012, 16:03  

Alles klar, der Fehler liegt in meiner Denkweise. Sorry, ich nehme bzgl. Paypal alles zurück.

Der User müsste in dem Fall die Kosten vorher mit dem Vertragspartner absprechen und könnt die Gebühren nur dann einfordern, sofern der Paidmailbetreiber per PP auszahlen möchte, weil er sonst nur per ÜW die Auszahlungsmöglichkeit anbietet!

Sorry, ich habe da tatsächlich etwas Falsches gesagt und gleichzeitig wohl gepennt.

unknown89
Primus-Praktikant
Beiträge: 704

Sonntag 23. Dezember 2012, 18:07  

[quote='Web-Schneiderei','index.php?page=Thread&postID=52224#post52224'][quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']Sag mal Spandi ist ja schön das du aktuell mal etwas Ruhe hast, aber kannst du dir da nicht irgendwas anderes als Hobby suchen?[/quote]

Ist doch meine Angelegenheit, was ich mache und was nicht. ;) Ich bestimme deine Freizeit ja auch nicht. Also mache mir doch bitte dahin gehend auch keine Vorschriften, danke!

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']
Ich wüsste besseres als mir in meiner Freizeit täglich ein Paidmailer rauszupicken und den bis auf gründlichste zu durchsuchen.[/quote]

Täglich? Etwas vermessen meinst nicht? So ist es ja nicht, also bitte unterlasse irgendwelche falschen Tatsachenbehauptungen.

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52179#post52179']
Meld dich doch einfach an guck ob du deine AZ bekommst und schon kannste dir doch selbst die Frage beantworten ob Netzdukaten seriös oder unseriös ist. Man kann einen Dienst auch schlecht reden und das machst du gerade.[/quote]

Moment mal, ich kann den Mailer nicht schlecht reden, wenn ich mich an Fakten halte, die in den AGB verankert werden. Mir gehört die Seite nicht und ich bin nicht dafür verantwortlich, wie Verträge gestaltet werden. Dafür ist der Betreiber der Seite zuständig.

Seine AGB sind für den Popo und das Schlimme ist, dass diese Vertragspunkte den Vertrag zwischen User und Betreiber regeln. Wenn AGB so derbe abmahnfähig sind, wie es in diesem Fall ist, dann muss man tatsächlich die Seriosität des Betreibers infrage stellen.


[quote='katrawi','index.php?page=Thread&postID=52186#post52186']
NEIN, die Gebühren müssen NICHT vom Betreiber getragen werden, denn da weiß doch jeder, dass von PayPal Gebühren für das Empfangen von Geld verlangt werden und das hat nichts mit Unterschlagung zu tun in dem Falle. Ist etwas aus dem Kontex gerissen ;)

Bin mir nun nicht mal so 100% sicher, ich meine aber, dass es sogar verboten ist die Gebührer dem Auftraggeber aufzuerlegen.[/quote]



Lies dir mal Folgendes durch:

[quote]Nach dem Urteil ist es nicht grundsätzlich unzulässig, Gebühren für die Bezahlung mit Paypal, per Kreditkarte oder einem anderen gebührenbehafteten Zahlungssystem auf den Kunden abzuwälzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorschriften der Preisauszeichnung eingehalten werden. Nach § 1 PAngV sind die Endpreise anzugeben, also die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und der sonstigen Preisbestandteile. [/quote]
Quelle:
http://www.legalershop.de/downloads/pre ... gebuehren/

Im Grunde kann man das auch auf einen Paidmailer anwenden. Der Paidmailbetreiber hat nun nichts mit Ebay am Hut und unterliegt bei den Auszahlungen nicht den Bestimmungen von Ebay/Paypal. Bedeutet, er kann die Kosten weitergeben, jedoch muss es gekennzeichnet und angegeben werden, dass Kosten entstehen. Diese müssen ganz klar angegeben werden.

Kaum ein Paidmailer, der Paypal-Auszahlungen anbietet, weist auf die genauen Kosten hin. Sie werden stillschweigend weitergegeben und genau das ist unzulässig.

Momentan könnte man also bei jedem Paidmailer, der diese Kostennote nicht in seiner Preisliste/AGB eingebunden hat, die entstandenen Kosten einfordern, da nichts darüber bekannt war. Was die Allgemeinheit weiß und was sie nicht weiß, spielt hier ja keine Rolle.

Ich habe in meinen AGB den Höchstsatz an Gebühren verankert, die bei PP-Zahlungen fällig werden. Es ist dann auch erlaubt, wenn man die Kosten genau angibt.[/quote]Du machst doch dem Betreiber indirekt auch Vorschriften also musste wohl damit klar kommen. Von dem was du zur Zeit so los lässt kommts ein vor als ob du Gruhler Konkurrenz machen willst und einer von der Sorte is scho schlimm genug. :whistling:

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Sonntag 23. Dezember 2012, 18:07  

Öhm, kannst du mir ganz genau aufzeigen, wo ich ihm Vorschriften mache?

Wenn jemand ihm Vorschriften macht, dann sicherlich das BGB und das ist ja auch richtig so. Siehst doch, dass der Kollege den Unterschied zwischen Tagen und Werktagen nicht kennt und seine User zudem, in dem Fall Dynamo, zu Unrecht angeht.

unknown89
Primus-Praktikant
Beiträge: 704

Sonntag 23. Dezember 2012, 18:12  

[quote='Web-Schneiderei','index.php?page=Thread&postID=52282#post52282']Öhm, kannst du mir ganz genau aufzeigen, wo ich ihm Vorschriften mache?

Wenn jemand ihm Vorschriften macht, dann sicherlich das BGB und das ist ja auch richtig so. Siehst doch, dass der Kollege den Unterschied zwischen Tagen und Werktagen nicht kennt und seine User zudem, in dem Fall Dynamo, zu Unrecht angeht.[/quote]Und das BGB kann jeder bestimmt selber lesen und da brauch man nicht extra wen der drinn rum schnüffelt

Web-Schneiderei
Primus-Stammgast
Beiträge: 471

Sonntag 23. Dezember 2012, 18:24  

[quote='unknown89','index.php?page=Thread&postID=52285#post52285']
Und das BGB kann jeder bestimmt selber lesen und da brauch man nicht extra wen der drinn rum schnüffelt[/quote]

Kann er ja scheinbar nicht, denn sonst hätte er nicht großkotzig erzählt, dass es sich um Werktage handelt. Den Link zum entsprechenden Gesetz habe ich ja noch mitgeliefert.
Ich bilde mir ein, dass er zwar lesen kann, aber das Gelesene nicht versteht und da ist es nicht verkehrt, wenn er darauf hingewiesen wird. Es gehört eine gewisse Souveränität dazu, Ratschläge anzunehmen und nicht beleidigend zu werden und seinen Usern eine Kündigung nahzulegen.

Ich weiß jetzt nicht, was dir querliegt! Vielleicht sollte man die Sache auch mal aus einer anderen Sichtweise versuchen zu verstehen, denn man könnte die hier angesprochenen Dinge zum Anlass nehmen und seine AGB auszubessern. Wäre er halbwegs intelligent, dann würde er es auch machen. ;)

Wäre ich jetzt so der drauf, wie du mir schon irgendwo unterstellen magst, dann hätte ich mich an die Wettbewerbszentrale gewandt, meinst nicht? Also, vielleicht mal ein wenig nachdenken, bevor du mich nun hier dusslig anmachen möchtest!

  •   Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste