Hilfe bei Prüfungvorbereitung

Cashies
Primus-Stammgast
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Freitag 24. Juli 2015, 15:56  

Hallo,

Es geht um folgenden Satz:

Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht auf Gründen ruht, die entweder:

1) in der Person des AN liegen
Bsp:- Krankheit
* langandauernde Erkrankung
*häufige Kurzerkrankung
*dauernde Leistungsminderung infolge einer Erkrankung

....... * und so weiter und so fort.

Nun meine Frage, ich habe ein problem mit dem ungerechtfertigt und dem nicht auf Gründen.

Heisst es jetzt, wenn einer der Beispiele zutrifft das sie dann gerechtfertigt ist???? Weil ich habe jetzt den Hefter mehrmals durchgeblättert und neben der AG muss eine Negativprognose erstellen wenn er wegen krankheit kündigen will, nichts zum verstehen gefunden
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Senator67
Primus-Lehrling
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Sonntag 26. Juli 2015, 13:30  

Du hast das schon richtig verstanden. Die Kündigung ist gerechtvertigt wenn sie auf eine der aufgezählten Kündigungsgründe beruht.

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