mal was anderes An alle die geschieden sind und Unterhalt "nur Kind beszahlen"

wiesi
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Mittwoch 18. Februar 2015, 13:35  

Ich war heute beim Finanzamt und hab was neues gelernt

Unterhaltspflichtig Kind , Geschieden

Anlage K ausfüllen

euch steht der halbe Kinderfreibetrag zu was ca 3.500 euro sind was am Gehalt "abgezogen " " angerechnet wird"

wußte ich nicht weil sagt ja keiner , aber da die hier super sind vom Finanzamt bekommt man einige Tips

was solls ich hab es jahrelang verschenkt egal

deswegen der Tip an die die es nicht wissen damit es euch nicht auch passiert

katrawi
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Freitag 20. Februar 2015, 12:08  

[quote='wiesi','index.php?page=Thread&postID=189205#post189205']euch steht der halbe Kinderfreibetrag zu was ca 3.500 euro sind was am Gehalt "abgezogen " " angerechnet wird"[/quote]

Das geht schon seit je her. Selbst das Vermerken von einem halben Kind ist möglich wenn beide Elternteile berufstätig sind. Ist deine Geschiedene nicht oder nur geringfügig berufstätig, kannst du sogar den vollen Kinderfreibetrag genießen.

Für dich wäre dann sogar die Steuerklasse 2 möglich, eben wegen dem Kinderfreibetrag.

Informiere dich hier mal etwas ;)
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuer ... eschieden/
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
:) Der Ton macht die Musik :)

wiesi
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Freitag 20. Februar 2015, 14:19  

Also sie hat Steuerklasse 2 macht keine Steuer

kann ich da den ganzen nehmen ? dann brauche ich aber 1 kind auf steuerkarte geht bei geschiedenen nicht bekommt jeder nur das 0.5 kind

Ich wußte das nicht bisher hab halt 10 jahre verschenk naja allerdings mache ich die steuer selbst und beim finanzamt hatte niemals jemand was gesagt leider
Zuletzt geändert von wiesi am Freitag 20. Februar 2015, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

katrawi
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Freitag 20. Februar 2015, 15:34  

Unterhalt ist auf jeden Fall absetzbar bei der Steuererklärung und da du diesen wohl zahlen tust, steht dir auch der entsprechende Kinderfreibetrag zu, der wiederum auf der Lohnsteuerkarte vermerkt werden kann.
Am besten du erkundigst dich bei deiner zuständigen Ortsverwaltung in Mainz was für dich möglich ist. So genau wird dir das keiner hier erklären können.
:) Der Ton macht die Musik :)

wiesi
Primus-Praktikant
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Freitag 20. Februar 2015, 17:53  

Vom Finanzamt hab ich ja den vorschlag muß im oktober nochmal hin mit unterlagen und mir eine ermäßigung eintragen lassen den Kinderfreibetrag ja

Unterhalt von Ex-Frau ist absetzbar Kindesunterhalt wiederum nicht

aber mit dem Kinderfreibetrag dem halben kommt auf alle fälle das fast zurück was man für Kindesunterhalt zahlt

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