20th Century Fox wollen ihr Geld...

Pr3DaTh0r
Primus-Entdecker
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Dienstag 2. Oktober 2012, 21:28  

Hallo Community,

ein Freund von mir hat sich neulich den Film "Prometheus" via Torrent (Bearshare) geladen.

Jetzt hat er einen Brief von einem Anwaltsbüro erhalten, welches angeblich im Namen von 20th Century Fox agiert und von Ihm eine Summe von ca. 350 Euro Schadensersatz für ihren Mandanten und 450 Euro Anwaltskosten verlangt.

Das Schreiben besteht aus 2 einhalb Seiten Anwaltsschreiben und 3 Seiten über eine Anzeige, welche im Amtsgericht Frankfurt eingegangen sein soll.

Jetzt meine Frage(n):

Hat jemand schonmal gehört ob diese Schreiben Fake sind ? Müsste nicht eigentlich das Amtsgericht Leipzig dafür zuständig sein, da Er ja Leipziger ist ? Was würdet ihr im raten, wie Er sich verhalten soll ?

Ich bin Dankbar für jeden Tip oder Hinweis, den ihr geben könnt :)

hanghuhn
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Dienstag 2. Oktober 2012, 21:41  

hallo

20th Century Fox hat so wie ich das sehe ihren Sitz in Frankfurt von daher wäre dann auch das Gericht Frankfurt zuständig.
Ist in diesem Fall auch eine Unterlassungserklärung dabei kann man deinem Freund nur raten einen Anwalt einzuschalten.

http://internetrecht-freising.de/waldor ... e-zeichen/

LG hanghuhn

SintoX
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Dienstag 2. Oktober 2012, 22:10  

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/fl ... mahnungen/

Daher ist das mit dem Gerichtsstand wirklich nicht so einfach.

Bad_Boy
Primus-Stammgast
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Dienstag 2. Oktober 2012, 22:20  

Na, ich würde doch zuerst einmal schauen, gibt es das Anwaltsbüro, falls ja, ruhig mal anrufen oder hinmailen. Aber an die mail, die ich im Netz finde.

Aber Anzeigen gehen nicht bei Gericht ein! Dafür sind Gerichte gar nicht zuständig, sondern Staatsanwaltschaften. Fakes werden auch immer besser. ;)

Es gibt noch ein paar Sachen, an denen man ein "echtes" Schreiben erkennt, aber da müsste man das sehen. Ist ja, wie mir juckt mein rechter großer Zeh, was kann das sein.

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SintoX
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Dienstag 2. Oktober 2012, 22:25  

[quote='Bad_Boy',index.php?page=Thread&postID=27686#post27686]Na, ich würde doch zuerst einmal schauen, gibt es das Anwaltsbüro, falls ja, ruhig mal anrufen oder hinmailen. Aber an die mail, die ich im Netz finde.

Aber Anzeigen gehen nicht bei Gericht ein! Dafür sind Gerichte gar nicht zuständig, sondern Staatsanwaltschaften. Fakes werden auch immer besser. ;)

Es gibt noch ein paar Sachen, an denen man ein "echtes" Schreiben erkennt, aber da müsste man das sehen. Ist ja, wie mir juckt mein rechter großer Zeh, was kann das sein.[/quote]
Ich frage mich auch, warum man denn die Abmahnung zahlen sollte, wenn doch schon angeblich eine Anzeige bei Gericht eingegangen ist.

Bad_Boy
Primus-Stammgast
Beiträge: 474

Dienstag 2. Oktober 2012, 22:38  

Das wäre theoretisch noch möglich, da man hier ja noch zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden kann, aber wie gesagt, für Anzeigen sind Gerichte nicht zuständig.

Ansonsten wären halt die Schreiben interessant, mir kommt das Verhältnis zwischen Schadenersatz und Anwaltskosten doch extrem merkwürdig vor.

Von einer Abmahnung hat er doch gar nichts geschrieben. ;)
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pesi33
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Dienstag 2. Oktober 2012, 22:47  

[quote='Bad_Boy','index.php?page=Thread&postID=27696#post27696']Das wäre theoretisch noch möglich, da man hier ja noch zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden kann, aber wie gesagt, für Anzeigen sind Gerichte nicht zuständig.[/quote]


Das ist so nicht ganz richtig, denn in Deutschland kann jeder eine Anzeige in mündlicher oder schriftlicher Form, formlos oder zur Niederschrift und auch telefonische bei jeder Polizeibehörde, jeder Staatsanwaltschaft und auch bei jedem Gericht erstatten. Diese Behörden sind verpflichtet, die Anzeigen entgegenzunehmen und dann an die zuständige Polizeidienststelle zur Durchführung weiterer Ermittlungen zuzuleiten.

Bad_Boy
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Dienstag 2. Oktober 2012, 22:55  

Polizei und Staatsanwaltschaft ja, bei Gericht wäre mir absolut neu, möglich, dass die Anzeigen annehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die sie dann an die Polizei weiterleitet.;)
Gerichte ermitteln nicht, das ist die Judikative, die verhandeln und entscheiden.

Anwälte wissen das auch in der Regel und würden sicher keine Anzeige bei Gericht einreichen.
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pesi33
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Dienstag 2. Oktober 2012, 23:13  

Auch die Gerichte sind verpflichtet, Anzeigen anzunehmen und entsprechen weiter zu leiten, sie sollen ja nicht ermitteln. Aber zur Entgegennahme sind sie verpflichtet, was aber wirklich sehr selten vorkommt. Meistens, bzw. üblich ist es nur in Familiensachen, hier insbesonder in Fällen von häuslicher Gewalt. Dabei kann jeder beim Familiengericht ne Anzeige nach dem Gewaltschutzgesetz machen. Alles andere ist eher unüblich aber nach Gesetz trotzdem statthaft.

Bad_Boy
Primus-Stammgast
Beiträge: 474

Dienstag 2. Oktober 2012, 23:34  

Ok,

ich würde nicht auf die Idee kommen, eine Anzeige bei Gericht einzureichen, glaubst du, ein Anwalt würde das machen, nachdem er sich schon die Mühe gemacht hat, sie auf drei Seiten zu formulieren? Wir reden ja nicht von Oma Käthe. ;)
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sanders
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Mittwoch 3. Oktober 2012, 10:07  

Ein Anwalt würde sicherlich keine Anzeige bei Gericht aufgeben. Und falls er es doch macht, möchte ich gerne wissen, wie er sein Jura-Studium geschafft hat.
Liebe Grüße sanders :)

Bad_Boy
Primus-Stammgast
Beiträge: 474

Mittwoch 3. Oktober 2012, 10:31  

Mich lassen auch die 450 Euro Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr los. ;)

Jetzt kapiere ich http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... richt.html nicht, ohne mich da reinzuknien, was ich nicht vorhabe.

Aber: Amtsgerichte sind nur bis zu einem Streitwert von 5000 Euro zuständig, also müffelt mir die Geschichte auch von daher ein wenig. ;)

Er soll mal das Schreiben, mit entsprechend geschwärzten Stellen, hoch laden, dann kann man sicher mehr sagen, so stochert man doch eher im Dunkeln, ich habe schon mal gerne etwas Licht. ;)
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Mittwoch 3. Oktober 2012, 11:00  

Das Problem ist nicht, das der Anwalt die Anzeige bzw. die Klage wegen Urheberrechtsverletzung beim zuständigen Zivilgericht wegen Schadensersatz eingereicht hat. Das ist im Zivilrecht jederzeit möglich und kann durch jeden erfolgen, wenn er Schadensersatz haben will. Was mich an dem Schreiben eher verwundert, wenn er ne Klage wegen Schadensersatz eingereicht hat, kann er nicht gleichzeitig ne Forderung in Form ner Abmahnung schicken, da beides sich gegenseitig ausschließt. Also entweder schickt er ne Abmahnung und reicht im Anschluss die Klage ein oder er reicht gleich ne Klage beim Zivilgericht ein, dann darf er keine Abmahnung schicken.

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