Finanzamt streicht 2/3 der Werbungskosten

emailkiller
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Samstag 11. August 2012, 23:44  

Hallo,
heute gab es den Steuerbescheid. Und ich war schockiert.

Dieses Jahr hat das FA 2/3 der Werbungskosten nicht anerkannt. Darunter Versicherungen, die wie immer zu x% angesetzt werden.

Eine neue Sehhilfe, für 230€ wurde unter Aussergewöhnliche Belastung gebucht, und bei den Werbungskosten gestrichen. Angesetzt zu 100% da die Sehhilfe zwingend nötig ist für längere Arbeiten am PC.

Bei den KFZ habe ich die tatsächlichen Kosten eingereicht statt die Pauschale, da diese letztes Jahr rund 6 mal höher war, als die Pauschale. Neue Reifen, große Inspektian, Lackaufbereitung und paar Verschleissteile.

Neuer Laptop und ein Tab wurde ebenfalls nicht anerkannt. Lappie über 3 Jahre angesetzt und das Tab auf 2 Jahre.

Und nun der Hammer, der neue Bausparvertrag aus letztes Jahr Dezember, mit ein Abschlussgebühr von 1000 Euro, wurde bei Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht akzeptiert. Es sei keine direkte Verbindung zu erkennen. Dabei habe ich gezielt auf den letzten Drücker den BSPV abgeschlossen um eine Steuererleichterung zu erzielen.

Die Differenz von erwartet und erstattet, liegt in 4 stelligen Bereich.

Diesmal steht auch nicht vorläufig oder so mit drauf. Darf das FA von Jahr zu Jahr anders entscheiden?

Google sagt leider nix aus, wie es sich mit den Kosten für ein zusätzlichen Steuerberater verhälter. Da auf den ruhenden Bescheid, der Einspruch laufen wird. Gibt es bei sowas eine Härtefallregelung zum neu öffnen der Steuerakte? Oder MUSS das FA einlenken, wenn man Präzidenzfälle mitliefert?
Zuletzt geändert von emailkiller am Samstag 11. August 2012, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.

sanders
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Sonntag 12. August 2012, 12:09  

Bei der Sehhilfe kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass sie nie (genauso wie alles andere, was mit der Gesundheit zu tun hat, z.B. Zahnersatz) als Werbungskosten anerkannt werden. Diese musst Du immer als Außergewöhnliche Belastung angeben. Beachte aber, dass dies nur was bringt, wenn diese Kosten mindestens 7,5 % Deines zu versteuernden Einkommens übersteigen. Da kannst Du nichts gegen machen.

Und das man als Privatmensch KFZ-Kosten angeben kann, ist mir völlig neu.

Laptop/Tab werden nur als Arbeitsmittel anerkannt. Da musst Du eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers vorlegen, dass Du den privaten Läppi auch tatsächlich für die Arbeit nutzt.

Hinsichtlich der anderen Fragen solltest Du einen Steuerberater einschalten. Der kann dann bei Fehlern auch Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Liebe Grüße sanders :)

emailkiller
Primus-Junior
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Sonntag 12. August 2012, 13:21  

Mit tatsächlichen Kopsten darf man rechnen. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home .

Wir haben sogar extra eine Kopie der Zulassung des Zweitwagens beigelegt, damit diese Kosten akzeptiert werden.

Arbeitsmittel stehen doch bei den Werbungskosten mit drin. Und das sowas für eine Person zwingend nötig ist, die ohne Laptop nix machen kann ist doch klar. Das war vorher auch möglich. Das Tab wurde nicht anerkannt, aber 100% der monatlichen Rechnung ohne weiteres.

Ja die außergewöhnlichen Belastungen, habe ich leider nicht hochgedrückt bekommen. Da fehlten 470€, von daher habe ich eine Sehhilfe als "Arbeitsmittel" angesetzt. Zahnersatz sowas ist klar, in Zeiten wo die Verbrecher Krankenkassen, zu ein Implantat in Höhe von 3200€ rund 150€ zuzahlen, kann man nur kotzen.

Wie steht das denn jetzt den zuzätzlichen Kosten? Weiss das einer? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider keine Steuerstreitigkeiten, und wenn ich sowas an ein Anwalt gebe und das von mir getragen werden muss, gebe ich einfach eine revidierte Steuererklärung ab und verzichte auf die paar hundert Euro. Sollten die Anwaltskosten, aber zu den Werbungskosten zählen(was meiner Sicht nach korrekt wäre, da dies Kosten sind, die mir enstanden sind wegen der Steuererklärung) wäre es ein Rechenspiel.

Hier schwirren soviel User rum, und keiner weiss da was?

sanders
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Sonntag 12. August 2012, 13:42  

Ich denke, ein Steuerberater wird Dir da eher weiterhelfen können als ein Anwalt. Es sei denn, der Anwalt ist auf Steuerecht spezialisiert. Davon gibt es aber zumindest hier bei uns nur sehr wenige, da das Steuerrecht sehr komplex ist und sich noch häufiger ändert als die normale Rechtsprechung.
Liebe Grüße sanders :)

emailkiller
Primus-Junior
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Sonntag 12. August 2012, 13:57  

Selbst durch ewig langes Googlen, kam nix gescheites raus.

Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ist mir recht egal, da ich bei beiden Mandant bin/war. Nur wegen knapper Kassen blabla, dieses Jahr selbst die EST gemacht. Teures Lehrgeld.

Eine Differenz von rund 1800€ sind auch nicht so wenig. Ich werde mich erstmal beruhigen und den guten Herrn von FA morgen ein Besuch abstatten. Ist das billigste und einfachste.

Nun sind wir erstmal weg, das Wetter geniessen.

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