AfD wird vom Verfassungsschutz überwacht - Woche vom 3. März

swissmerican
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Mittwoch 3. März 2021, 18:01  

Heute wurde bekannt, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird und damit nun Bundesweit überwacht. Einige Discussionsinputs:

1) Ist die Überwachung gerechtfertig? Warum ja, warum nein?
2) Sollte die AfD gar verboten werden wegen Äusserungen, die Nazi Gedankengut enthält?
3) Was bringt die Bürger*innen dazu, solche Parteien zu wählen (unabhängig von Deutschland?)
4) Warum hatte Populismus in den letzten Jahren Aufwind und wird sich das durch Corona eher verstärken oder abschwächen?

ladaci
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Donnerstag 4. März 2021, 12:14  

Hi,

also zum ersten finde ich es klasse, dass du deinen Bereich mit dem Thema der Woche wieder eine Chance gibst!
Du hast dir gleich starken Tobak dafür ausgesucht, nun gut, dann gebe ich auf jeden Fall meinen Bautz´ner mittelscharf dazu.

Dass die AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht finde ich mehr als richtig. Egal wohin eine Partei tendiert, Extremismus bringt weder der Gesetzgebung noch der Gesellschaft irgendeinen Mehrwert.
Die AfD ist eine rechte Partei, das ist soweit ok, dass es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt. Man machte ja auch nie einen Hehl daraus, dass ihre Themen nicht "gänseblümisch" sind.
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben sie sich selbst zuzuschreiben, es wurde einfach vielerorts der Anschein der extremem Ausrichtung forciert. Allerdings ist diese Beobachtung auch nichts schlimmes, es liegt ja nur ein Verdachtsfall vor. Ist die AfD in ihrem Wirken nichts rechtsRADIKAL, haben sie auch nichts zu befürchten. Sind sie es, wird es halt eng für sie.
Eine Wiederauflage von 1939 braucht kein Mensch.

Und zum Verbot der AfD will ich noch was sagen: Das geht nicht.
Das gleiche ernstzunehmende Problem bietet in Österreich die FPÖ, eine Ansammlung braunen Gedankengutes unter blau statt braun. Allerdings sieht sich die FPÖ eher als österreichische Variante der NPD.
Das Parteiengesetz gestattet die Gründung von Parteien und deren politisches Wirken.
Äußerungen von Funktionären (dahin gestellt, ob diese unglückliche Wortwahlen oder gelebtes Gedankengut waren) sind genau was sie sind - Äußerungen von Funktionären.
Dafür eine ganze Partei zu verbieten funktioniert nicht.
Einzige Möglichkeit ist das Ahnden dieser Äußerungen und Bestrafung genau der absondernden Person.

Die restlichen Punkte überlasse ich gerne anderen :-)

Andyhx888
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Freitag 5. März 2021, 12:18  

Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz vorerst AfD-Beobachtung

Damit ist die Sache vom Tisch bis es eine weitere Entscheidung gibt.

Das eigentliche Problem ist nicht 1 Partei, sonder viele Parteien, die Glauben das Sie machen können was Sie wollen.

Das hat man gut an Herrn Maaßen gesehen. Er hat damals seine Einstellung zur AFD abgegeben. Dass passte den Parteien nicht. Daraufhin musste er gehen. Was machten die "großen" Parteien daraufhin?
Richtig, sie holten sie einen neuen Thomas Haldenwang. Haldenwang ist Mitglied der CDU.

Wer ernennt den Präsidenten des Verfassungsschutzes? Der Bundesminister Horst Seehofer.

Was war seine erste Amtshandlung? Ihr wisst es noch oder lässt es sich leicht erraten?
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