Umfrage: Corona-Impfung
- ladaci
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Gerade im Chat heiß diskutiert:
Würdest du dich (sobald es möglich sein wird) mit einer Corona-Impfung gegen eine mögliche Infektion schützen?
Würdest du dich (sobald es möglich sein wird) mit einer Corona-Impfung gegen eine mögliche Infektion schützen?
- ahrimannheim
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Nein! Ich war schon von CRS für eine Studie zu einem möglichen Test vorgesehen und habe dankend abgelehnt. Ich will meine 2 Pflege-/Enkelkinder aufwachsen und sie nicht wieder im Kinderheim sehen. Eine Impfung, die sonst viele Jahre bis zur Zulassung durchläuft, wurde jetzt "durchgepeitscht" und soll der Segensbringer sein. Wer will, soll sich impfen lassen - wie bei einer ganz normalen Grippeimpfung. Dass eine derartige Impfung für mich nie in Frage kam, hat mir das Leben gerettet. Sonst hätte sich ahri schon vor vielen Jahren erledigt.
- Snoopi
- Tutor
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Ich tendiere auch eher zu einem "nein".
Wer weiss, was es da für Nebenwirkungen gibt und ob das alles richtig erforscht ist.
Wer weiss, was es da für Nebenwirkungen gibt und ob das alles richtig erforscht ist.
Auf zu Primeraportal.
Bei diesen Zahlen ein ganz klares JA.
Und für die ganzen Kritiker kann ich nur sagen das sie mal in die gesetzlichen Bestimmungen schauen sollten. Heute wird im Bundestag und danach direkt im Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz (IFSG) verabschiedet.
Im IFSG §20 Abs. 6 ist die Impfpflicht schon lange verankert. Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, sollen heute sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert werden.
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen.
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!
Damit dürften dann auch die Gerichte nicht mehr so einfach anders entscheiden, da sich die Gesetzeslage ändert.
Und für die ganzen Kritiker kann ich nur sagen das sie mal in die gesetzlichen Bestimmungen schauen sollten. Heute wird im Bundestag und danach direkt im Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz (IFSG) verabschiedet.
Im IFSG §20 Abs. 6 ist die Impfpflicht schon lange verankert. Bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite ist das BMI durch Rechtsverordnung ermächtigt, SCHUTZIMPFUNGEN oder andere Maßnahmen anzuordnen!
Diese bislang nur Rechtsverordnungen, sollen heute sogar ins IFSG (gesetzlich laut Artikel 80 des GG) verankert werden.
§28 sagt aus, das Behörden selbst bei Krankheitsverdächtigen, Schutzmaßnahmen anordnen dürfen.
§28a wird hinzugefügt, wo alle bislang erfolgten Corona Verordnungen aufgelistet sind. Das sind dann mit dem Akt des Artikel 80 des GG keine Verordnungen mehr, sondern Gesetze!
Damit dürften dann auch die Gerichte nicht mehr so einfach anders entscheiden, da sich die Gesetzeslage ändert.
Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
(Ludovico Ariosto)
(Ludovico Ariosto)
- Sascha1982wtal
- Primus-Lehrling
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Ich würde sagen ja, aber wohl nicht direkt. erst einmal abwarten was di Studien zeigen ob es Nebenwirkungen gibt. Bei über 80 Mio wird es aber auch viel Zeit in Anspruch nehmen durch zu impfen.
- chickenlong
- Primus-Newcomer
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Ich lehne die Impfung ab. Ich zähle mit meinen Mitte 30 zwar leicht zu den Risikopatienten durch einen entfernten Tumor im Kopf ( Gehörgang ) und den weißen Hautkrebs, aber wer Garantiert mir, dass es mich danach nicht doch erwischt?
Ich lehne auch die jährliche Grippeimpfung ab und bis Dato hat ich auch da nie Probleme.
Ich lehne auch die jährliche Grippeimpfung ab und bis Dato hat ich auch da nie Probleme.
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