Datenschutz, Gewerbeanmeldung, erfassen von Personaldaten

Andyhx888
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Samstag 15. Juli 2017, 13:38  

Ich mach hier mal ein Neues Thema auf, damit wir das gerne in Ruhe diskutieren können. :)
katrawi hat geschrieben:
Samstag 15. Juli 2017, 12:59
Du beachtest dabei einen ganz gewaltigen Aspekt überhaupt nicht, nämlich ...
§ 28 und § 30 setzen ein geschäftsmäßiges Handeln voraus.
Quelle: https://www.datenschutz-wiki.de/28_BDSG ... z_1_Teil_1
Das würde ich doch gerne ausdikutieren.

"eigener Geschäftszwecke" deutest du, dass es ein geschäftsmäßiges Handeln voraussetzt wird. Das kann ich so nicht Bestätigen.

Auch beim Verkauf eines Autos als Privatperson, werden die Daten des Vertrages mit dem Personalausweis abgeglichen. Und möglicherwiese, werden diese Daten dann auch elektronisch verarbeitet. So zum Beispiel bei mir, da ich alle Dokumente digitalisiere.

Nach deiner Deutung, müsste ich dazu extra ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe anzumelden ist aber an Bedingungen geknüpft.

§ 15 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz:
(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Es ist also unabhänig, ob ich Primera, Steine, Sand oder ähnliches verleihe. Ein Gewerbe ist dazu nicht notwendig, da alle aufgeführten "Gewinne" beim Finanzamt nicht gemeldet werden können. Ich habe jedenfalls bisher keinen Vordruck gefunden, wo ich Sachgegenstände als Gewinn melden kann. Das FA benötigt € Gewinne. Dies ist bei einer Website, wo z.B. Primera verliehen werden können nicht möglich.

Solltest du nun aufführen, dass die "Vertragsstrafe" in € ist, darf ich darauf hin wiesen, dass eine Vertragsstrafe keine Gewinnerziehlungsabsicht darstellt.
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katrawi
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Samstag 15. Juli 2017, 14:06  

Andyhx888 hat geschrieben:
Samstag 15. Juli 2017, 13:38
Auch beim Verkauf eines Autos als Privatperson, werden die Daten des Vertrages mit dem Personalausweis abgeglichen. Und möglicherwiese, werden diese Daten dann auch elektronisch verarbeitet. So zum Beispiel bei mir, da ich alle Dokumente digitalisiere.

Andy, es geht nicht direkt um das Datenabgleichen, sondern eben um das Kopieren/Scannen eines Perso.

Bei einem Autokauf, der ja wohl von Auge zu Auge passiert, kannst du den Ausweis vorlegen, ABER der Verkäufer hat dann noch lange nicht das Recht diesen zu Kopieren/Scannen.

Lies dir mal bitte dies durch:

Jobcenter MainArbeit Offenbach: Hessischer Datenschutzbeauftragter beurteilt scannen und kopieren von Personalausweisen als nicht von der Rechtslage gedeckt


Beim Jobcenter kann wie beim Autokauf der Perso vorgelegt werden, jedoch eben nicht kopiert ;)
:) Der Ton macht die Musik :)

Andyhx888
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Samstag 15. Juli 2017, 14:25  

Dann geh doch bitte mal in ein Autohaus und kaufe/verkaufe ein Auto. Du wirst dich wundern. Die handhaben es ebenso.

Die Schwierigkeit darin sehe ich, dass es bisher keine Bestrafungen gibt. Slebst die "Datensammler" wie Schufa, Creditreform, werden unter anderem von den Datenschützern davor geschützt bestraft zu werden.

Aber ich werde mal eine Anzeige schreiben. Mal gucken, ob die Bearbeitet wird und was dabei herauskommt. Mal schauen, ob Polizei und Staatsanwaltschaft es so sehen, wie die Datenschutzbeauftragten.
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katrawi
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Samstag 15. Juli 2017, 14:46  

Die Schufa darf mittlerweile auch nicht mehr die komplette Kopie verlangen, oder was meinst du warum in deren "Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG" auf Seite der gewissen Vermerk vorhanden ist ;)
Bitte Ausweisdokumente kopieren und beifügen
Damit wir Sie eindeutig identifizieren können, bitten wir Sie, Ihrer Bestellung eine gut lesbare beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokuments beizulegen. Aus der Kopie müssen Vor- und Zuname/n, die vollständige
Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Geburtsort deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben sowie das Foto können geschwärzt werden.
Sie helfen uns hiermit, weitere Rückfragen zu vermeiden und Ihre
Bestellung schneller zu bearbeiten.

Auf dem Perso sind immerhin sehr sensible Daten, die nur den Inhaber etwas angehen.

Im übrigen, bei unserem letzten Autokauf wurde keine Persokopie verlangt. Vielleicht handhabt man es in Berlin ja anderes aufgrund von wachsender Kriminalität :mrgreen: (kleiner Spaß am Rande)
:) Der Ton macht die Musik :)

Fabri
Primus-Newcomer
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Dienstag 12. Februar 2019, 11:19  

Ich finde das Thema Datenschutz heutzutage sehr wichtig, da ja nun mal vieles online
abgewickelt wird. Nicht nur Shopping, sonder auch Marketing, Coaching, Suchmaschinenoptimierung
und noch vieles mehr.
Zuletzt geändert von Andyhx888 am Mittwoch 13. Februar 2019, 12:57, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Link entfernt

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