Schränkt die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorismus-Abwehr Grundrechte ein?

semi2009
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Donnerstag 5. Februar 2015, 13:55  

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist wieder im Gespräch:
Das Justizministerium arbeitet an einer Verschärfung des Gesetzes zur Terrorabwehr.
um beispielsweise herausfinden zu können, wer in Krisenregionen wie Irak oder Syrien reist,
könnte es zu einer Einschränkung der Grundrechte kommen.

dazu Thomas Strobl, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Wir würden gerne noch ein größeres Paket schnüren”

Heiko Maas (SPD) Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:
"Deutschland werde mit den neuen Regelungen bald eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in Europa haben."

Welches sind eure Argumente Pro- und Contra Vorratsdatenspeicherung?
Zuletzt geändert von semi2009 am Donnerstag 5. Februar 2015, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Formatierung

huskie-style

Donnerstag 5. Februar 2015, 14:42  

Ich persönlich sehe zunächst in einer Vorratsdatenspeicherung keines meiner Grundrechte eingeschränkt, welches auch?

Und wer mithilfe der Vorratsdatenspeicherung davon abgehalten werden kann, terroristische Anschläge zu planen und dazu in ausländische Ausbildungscamps zu reisen, darf meiner Meinung nach gerne sein Freiheitsgrundrecht eingeschränkt bekommen. Im übrigen sind einschränkende Gesetze generell durchaus erlaubt, wenn das Grundrecht dadurch nicht komplett aufgehoben wird.

So weit die graue Theorie. In der praktischen Umsetzung sehe ich aber erhebliche Probleme. Denn, wenn ich ein Terrorist bin und einigermaßen pfiffig, und plane, ein Ausbildungscamp in Syrien o.ö. zu besuchen, werde ich natürlich dann wegen der Vorratsdatenspeicherung meine Pläne sicherlich nicht auf elektronischen Medien festhalten, sondern auf die alt hergebrachten Mittel zurückgreifen (Stift und Papier).

Also praktisch betrachtet stellt das eher einen netten Versuch dar, um dem verunsicherten Mitbürgern eine Beruhigungspille zu verabreichen. Die Wirkung wage ich zu bezweifeln. Aber wenn einer so "doof" ist, sich dadurch erwischen zu lassen, ist es mir durchaus Recht.

Spuckel
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Donnerstag 5. Februar 2015, 14:59  

ein eingriff in die grundrechte besteht vor allem in Artikel 2 GG, insbesondere in den bereichen:
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf Privatsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (quelle: Wikipedia)

allerdings ist eine einschränkung bestimmter grundrechte zum schutz der allgemeinheit immer möglich. gutes beispiel ist dafür die versammlungs- und die demonstrationsfreiheit: dass man sich nicht direkt vor der tür des bundestages versammeln und dort demonstrieren darf (stichwort bannmeile), ist wohl jedem anschaulich nachvollziehbar. (extra als unverfängliches beispiel gewählt.)

die frage ist also weniger, ob grundrechte eingeschränkt werden, sondern in wieweit diese einschränkung gerechtfertigt ist.
diesbezüglich schließe ich mich meinem vorredner an, vor allem was die wirksamkeit betrifft. 8)
Zuletzt geändert von Spuckel am Donnerstag 5. Februar 2015, 22:24, insgesamt 2-mal geändert.

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