Verdiente über Paidmailer / Internet
- ren99
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 20
Hallo Zusammen,
wie jedes Jahr muss man als Arbeitsnehmer eine Steuererklärung machen. Ich zum Beispiel mache jedes Jahr meine Steuererklärung selber mit einer Steuersoftware.
Laut meines Wissen muss jedes Einahme vesteuert werden. Meine Frage ist wo gebe ich die Einahmen die ich aus dem Internet bzw Paidmailer in Steuererklärung an . Meine Einhamen sind im Monat nicht mehr als 10 € . Wer kann mir dabei helfen bzw hat Erfahrung damit.
Herzlichen Grüße ren99
wie jedes Jahr muss man als Arbeitsnehmer eine Steuererklärung machen. Ich zum Beispiel mache jedes Jahr meine Steuererklärung selber mit einer Steuersoftware.
Laut meines Wissen muss jedes Einahme vesteuert werden. Meine Frage ist wo gebe ich die Einahmen die ich aus dem Internet bzw Paidmailer in Steuererklärung an . Meine Einhamen sind im Monat nicht mehr als 10 € . Wer kann mir dabei helfen bzw hat Erfahrung damit.
Herzlichen Grüße ren99
- Spuckel
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- Danksagung erhalten: 33 Mal
ich gebe die seit jahren als einkommen aus selbständiger tätigkeit an. hab meinem finanzamt das auch erklärt, und die sind damit einverstanden.
allerdings war ich bisher auch immer nur freiberufler und nicht als lohnempfänger irgendwo eingestellt, meine einkünfte waren also alle aus selbständiger tätigkeit.
seit diesem jahr habe ich nun zusätzlich eine stelle im öffentlichen dienst, werde also das gehalt als einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit angeben, die paid4-einkünfte genau wie den rest aber als einkünfte aus selbständiger tätigkeit.
wenn du dir unsicher bist, am besten kurz beim finanzamt nachfragen, die helfen gern weiter.
allerdings war ich bisher auch immer nur freiberufler und nicht als lohnempfänger irgendwo eingestellt, meine einkünfte waren also alle aus selbständiger tätigkeit.
seit diesem jahr habe ich nun zusätzlich eine stelle im öffentlichen dienst, werde also das gehalt als einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit angeben, die paid4-einkünfte genau wie den rest aber als einkünfte aus selbständiger tätigkeit.
wenn du dir unsicher bist, am besten kurz beim finanzamt nachfragen, die helfen gern weiter.
- ren99
- Primus-Newcomer
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[quote='Spuckel','index.php?page=Thread&postID=228985#post228985']ich gebe die seit jahren als einkommen aus selbständiger tätigkeit an. hab meinem finanzamt das auch erklärt, und die sind damit einverstanden.
allerdings war ich bisher auch immer nur freiberufler und nicht als lohnempfänger irgendwo eingestellt, meine einkünfte waren also alle aus selbständiger tätigkeit.
seit diesem jahr habe ich nun zusätzlich eine stelle im öffentlichen dienst, werde also das gehalt als einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit angeben, die paid4-einkünfte genau wie den rest aber als einkünfte aus selbständiger tätigkeit.
wenn du dir unsicher bist, am besten kurz beim finanzamt nachfragen, die helfen gern weiter.[/quote]
okay danke für deine Antwort , nur wo genau trägt du unter einkünfte aus selbständiger tätigkeit ein?
allerdings war ich bisher auch immer nur freiberufler und nicht als lohnempfänger irgendwo eingestellt, meine einkünfte waren also alle aus selbständiger tätigkeit.
seit diesem jahr habe ich nun zusätzlich eine stelle im öffentlichen dienst, werde also das gehalt als einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit angeben, die paid4-einkünfte genau wie den rest aber als einkünfte aus selbständiger tätigkeit.
wenn du dir unsicher bist, am besten kurz beim finanzamt nachfragen, die helfen gern weiter.[/quote]
okay danke für deine Antwort , nur wo genau trägt du unter einkünfte aus selbständiger tätigkeit ein?
- Spuckel
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[quote='ren99','index.php?page=Thread&postID=229019#post229019'][quote='Spuckel','index.php?page=Thread&postID=228985#post228985']okay danke für deine Antwort , nur wo genau trägt du unter einkünfte aus selbständiger tätigkeit ein?[/quote]
ich habe bisher immer nur die einkommenssteuererklärung in papierform gemacht.
da gibt es die anlage GSE - "einkünfte aus gewerbebetrieb / selbständige arbeit"
wie das elektronisch abläuft, und ob du da zusätzlich auch diese anlage GSE anwählen kannst, weiß ich nicht. :(
ich habe bisher immer nur die einkommenssteuererklärung in papierform gemacht.
da gibt es die anlage GSE - "einkünfte aus gewerbebetrieb / selbständige arbeit"
wie das elektronisch abläuft, und ob du da zusätzlich auch diese anlage GSE anwählen kannst, weiß ich nicht. :(
Zuletzt geändert von Spuckel am Samstag 31. Dezember 2016, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
- ren99
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 20
kien problem ! Musste du die belege vorzeigen in dem du einfach deinen Kontoauszug gezeigt hat oder ?
- ren99
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 20
okay vielen Dank für deine Hilfe !
- wiesi
- Primus-Praktikant
- Beiträge: 673
Die Einnahmen mußt du ins Steuerformular S eintragen.
dann eine aufstellung beispiel Januar bis Dezember Einnahmen 10 euro Ausgaben ? Gewinn ist dann der Rest minus Ausgaben
auf verlangen dann abgeben
Steuern waren bei mir ca 30% also von 10 euro dann 3 euro Steuern je nachdem wieviel du bei deiner Arbeit verdienst glaube ich
dann eine aufstellung beispiel Januar bis Dezember Einnahmen 10 euro Ausgaben ? Gewinn ist dann der Rest minus Ausgaben
auf verlangen dann abgeben
Steuern waren bei mir ca 30% also von 10 euro dann 3 euro Steuern je nachdem wieviel du bei deiner Arbeit verdienst glaube ich
- Börner
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 1
Die Antwort kommt sicher etwas spät, aber besser spät als nie.
Ich würde mal bezweifeln, dass es sich bei dem Verdienst bei einem oder mehreren Paidmailern um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Diese sind in § 18 EStG normiert. Hierbei handelt es sich also Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc. Einnahmen aus Paidmailern sind auch wohl kaum als ähnliche Berufe einzuordnen.
Ich würde diese Einnahmen eher als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einordnen. Diese sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256 € im Jahr übersteigen. Bei 10 € im Monat würde ich also davon ausgehen, dass sie gar nicht steuerpflichtig sind.
Ich würde mal bezweifeln, dass es sich bei dem Verdienst bei einem oder mehreren Paidmailern um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Diese sind in § 18 EStG normiert. Hierbei handelt es sich also Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc. Einnahmen aus Paidmailern sind auch wohl kaum als ähnliche Berufe einzuordnen.
Ich würde diese Einnahmen eher als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einordnen. Diese sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256 € im Jahr übersteigen. Bei 10 € im Monat würde ich also davon ausgehen, dass sie gar nicht steuerpflichtig sind.
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