Steuererklärung

danielbluhm
Primus-Entdecker
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Freitag 20. Februar 2015, 19:21  

Hallo, kann ich eigentlich Handwerkerrechnungen von 2013 (die ich im letzten Jahr vergessen hatte) in diesem Jahr also für die Steuererklärung 2014 angeben?

Vielen Dank schon mal

Bububoomt
Primus-Entdecker
Beiträge: 113

Samstag 21. Februar 2015, 09:42  

Nein das geht nicht, außer du hast die erst 2014 gezahlt und nicht 2013.

Wann hast die Erklärung abgegeben? Hast du schon den Bescheid bekommen, wenn ja, länger als 1 Monat her?
Dies ist keiner Rechtsberatung...

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