Arbeitszeiten bei Minijob

Gabriele59
Primus-Entdecker
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Sonntag 12. April 2015, 17:44  

Hallo

mal eine Frage von mir.

Ist es möglich, das man morgens um 5 Uhr bis 7Uhr und dann nochmal um 15 Uhr bis 21, 30 Uhr arbeiten und gleich wieder um 5 Uhr wieder arbeiten müßte?
Kennt sich hier jemand aus?

Gruß Gabriele

Senator67
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Sonntag 12. April 2015, 18:16  

Kann ich dir geren weiterhelfen..., es kommt jedoch darauf an als was und wo du arbeitest. Aber im Regelfall ganz klar NEIN!!!

Das ganze ist geregelt im Arbeitszeitenschutzgesetz, in deinem Falle im § 5:

§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Sascha1982wtal
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Montag 13. April 2015, 06:48  

Ich würde auch sagen das ist nicht zulässig.

Aber die meisten machen es halt um den Job zu behalten da man schnell rausfliegt und draußen schon der nächste wartet.

Gabriele59
Primus-Entdecker
Beiträge: 137

Montag 13. April 2015, 07:35  

Hallo,

Danke für die Antworten.
Dann müßte diese Tätigkeit (bei der Post) in zwei schichten erfolgen
eine Woche früh und eine Woche spät.
Denn sonst würde es auch icht auf die 450 Euro hinkommen.
Oder sehe ich das falsch.
Gruß Gabriele

boerner
Primus-Newcomer
Beiträge: 25

Montag 13. April 2015, 12:39  

Also mal einfach gerechnet. 1 Monat = 4 Wochen, 5 Tage Woche
d. h 2 Wochen Frühschicht mit jeweils 2 Std. pro Tag und 2 Wochen Spätdienst mit 6,5 Std. pro Tag.
Das ergäbe ja 85 Stunden im Monat. Bei 450 € Verdienst wären das 5,29 €. Wir haben ab 1.1. Mindestlohn von 8,50 €.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (sprich 450 € Job) kannst Du keine 85 Stunden im Monat arbeiten.

Gabriele59
Primus-Entdecker
Beiträge: 137

Montag 13. April 2015, 15:01  

Hallo

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boerner
Primus-Newcomer
Beiträge: 25

Montag 13. April 2015, 16:00  

Also ich würde das so verstehen, dass hier mehrere Arbeitnehmer gesucht werden, sowohl für die Abend als auch für die Morgenschicht.
Es werden ja sowohl geringfügig Beschäftigte als auch Teilzeitarbeiter (innen) gesucht.
Tarif iGZ ist Tarifvertrag Zeitarbeit.
In Ostdeutschland gilt noch ein etwas geringerer Eingangstariflohn als der Mindestlohn.

Also ich habe schon schlechtere Stellenausschreibungen gelesen. Versuch macht klug. Nein sagen kann man ja immer noch!
na denn sind wir uns ja einig :thumbsup: :thumbsup:

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