Arbeitszeiten bei Minijob
- Gabriele59
- Primus-Entdecker
- Beiträge: 137
Hallo
mal eine Frage von mir.
Ist es möglich, das man morgens um 5 Uhr bis 7Uhr und dann nochmal um 15 Uhr bis 21, 30 Uhr arbeiten und gleich wieder um 5 Uhr wieder arbeiten müßte?
Kennt sich hier jemand aus?
Gruß Gabriele
mal eine Frage von mir.
Ist es möglich, das man morgens um 5 Uhr bis 7Uhr und dann nochmal um 15 Uhr bis 21, 30 Uhr arbeiten und gleich wieder um 5 Uhr wieder arbeiten müßte?
Kennt sich hier jemand aus?
Gruß Gabriele
Kann ich dir geren weiterhelfen..., es kommt jedoch darauf an als was und wo du arbeitest. Aber im Regelfall ganz klar NEIN!!!
Das ganze ist geregelt im Arbeitszeitenschutzgesetz, in deinem Falle im § 5:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Das ganze ist geregelt im Arbeitszeitenschutzgesetz, in deinem Falle im § 5:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
- Sascha1982wtal
- Primus-Lehrling
- Beiträge: 1202
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 6 Mal
Ich würde auch sagen das ist nicht zulässig.
Aber die meisten machen es halt um den Job zu behalten da man schnell rausfliegt und draußen schon der nächste wartet.
Aber die meisten machen es halt um den Job zu behalten da man schnell rausfliegt und draußen schon der nächste wartet.
- Gabriele59
- Primus-Entdecker
- Beiträge: 137
Hallo,
Danke für die Antworten.
Dann müßte diese Tätigkeit (bei der Post) in zwei schichten erfolgen
eine Woche früh und eine Woche spät.
Denn sonst würde es auch icht auf die 450 Euro hinkommen.
Oder sehe ich das falsch.
Gruß Gabriele
Danke für die Antworten.
Dann müßte diese Tätigkeit (bei der Post) in zwei schichten erfolgen
eine Woche früh und eine Woche spät.
Denn sonst würde es auch icht auf die 450 Euro hinkommen.
Oder sehe ich das falsch.
Gruß Gabriele
- boerner
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 25
Also mal einfach gerechnet. 1 Monat = 4 Wochen, 5 Tage Woche
d. h 2 Wochen Frühschicht mit jeweils 2 Std. pro Tag und 2 Wochen Spätdienst mit 6,5 Std. pro Tag.
Das ergäbe ja 85 Stunden im Monat. Bei 450 € Verdienst wären das 5,29 €. Wir haben ab 1.1. Mindestlohn von 8,50 €.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (sprich 450 € Job) kannst Du keine 85 Stunden im Monat arbeiten.
d. h 2 Wochen Frühschicht mit jeweils 2 Std. pro Tag und 2 Wochen Spätdienst mit 6,5 Std. pro Tag.
Das ergäbe ja 85 Stunden im Monat. Bei 450 € Verdienst wären das 5,29 €. Wir haben ab 1.1. Mindestlohn von 8,50 €.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (sprich 450 € Job) kannst Du keine 85 Stunden im Monat arbeiten.
- Gabriele59
- Primus-Entdecker
- Beiträge: 137
Hallo
Das ist die Anzeige
Ihr Profil:
- Flexibilität in den Morgenstunden (5:00 - ca. 7:30 Uhr)
- Flexibilität in der Spätschicht (15:15 - ca. 21:30 Uhr)
- Körperlich belastbar
- Zuverlässig und pünktlich
Wir bieten:
- Teilzeit- und Minijobverträge
- Flache Hierarchien
- Entlohung gemäß Tarifvertrag iGZ
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß den tariflichen Bestimmungen iGZ
- Transparente Entscheidungsprozesse
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so senden Sie uns bitte Ihre
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, aktuelle
Arbeitszeugnisse, Lichtbild und frühesten Eintrittstermin) vorzugsweise
über unser Online-Bewerbungsformular zu.
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- Flexibilität in der Spätschicht (15:15 - ca. 21:30 Uhr)
- Körperlich belastbar
- Zuverlässig und pünktlich
Wir bieten:
- Teilzeit- und Minijobverträge
- Flache Hierarchien
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Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so senden Sie uns bitte Ihre
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Arbeitszeugnisse, Lichtbild und frühesten Eintrittstermin) vorzugsweise
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- boerner
- Primus-Newcomer
- Beiträge: 25
Also ich würde das so verstehen, dass hier mehrere Arbeitnehmer gesucht werden, sowohl für die Abend als auch für die Morgenschicht.
Es werden ja sowohl geringfügig Beschäftigte als auch Teilzeitarbeiter (innen) gesucht.
Tarif iGZ ist Tarifvertrag Zeitarbeit.
In Ostdeutschland gilt noch ein etwas geringerer Eingangstariflohn als der Mindestlohn.
Also ich habe schon schlechtere Stellenausschreibungen gelesen. Versuch macht klug. Nein sagen kann man ja immer noch!
na denn sind wir uns ja einig
Es werden ja sowohl geringfügig Beschäftigte als auch Teilzeitarbeiter (innen) gesucht.
Tarif iGZ ist Tarifvertrag Zeitarbeit.
In Ostdeutschland gilt noch ein etwas geringerer Eingangstariflohn als der Mindestlohn.
Also ich habe schon schlechtere Stellenausschreibungen gelesen. Versuch macht klug. Nein sagen kann man ja immer noch!
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