Fandealer und die Gesetze. ;)

Bad_Boy
Primus-Stammgast
Beiträge: 474

Samstag 18. Mai 2013, 16:18  

Ich muss schon zugeben, ein extrem lustiger Bursche, hat ja sogar den Primusbetreiber in Panik gebracht. Mich allerdings weniger, auch die bösen Briefe seines Anwalts nicht.

Jetzt wurde aus falscher Verdächtiugung, einer Straftat nach 164 StgB dann doch eine Beleidigung, die aber keine Staatsanwaltschaft so richtig nachgehen möchte. Jedenfalls die aus München nicht, wo der gute Mann das eingereicht hat. Die haben das mal weiter geleitet, von denen habe ich noch gar nichts gehört.

Aber, das ist ja nichts Neues, sondern altbekannt. Daher bitte ich auch dies als eigenständigen Thread zuzulassen!

Der Herr R. hat ein neues Gesetz endeckt, freu. :D

Man soll den Namen Fandealer nicht mehr nennen, Es wäre ja Markenrecht. wegen §14 Markengesetz.

Ja, das gibt es tatsächlich. Aber so ganz verstanden hat der Herr Rönsch den Inhalt nicht. :thumbsup: Da sollte er doch mal bei dem Herrn Wrase fragen, was Markenrecht so beinhaltet. Im Übrigen, ich freue mich wahnsinnig, solche Gehirnathleten mal vor Gericht erleben zu dürfen!
Zuletzt geändert von Bad_Boy am Samstag 18. Mai 2013, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
[align=center]Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun! (Edmund Burke)
bin zu gut spontan lass dich Löwe meine Perle Keks?
Wolle Facebookfans kaufen?

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