Personalausweis kopieren oder scannen erlaubt?

huskie-style

Dienstag 6. Januar 2015, 14:56  

§ 20 PAuswG besagt: "(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden." Warum sollte also der Wunsch nach einer Kopie eine Ordnungwidrigkleit nach § 14 darstellen, wie in dem stern-Artikel beschrieben wird?

Eine Einschränkung gibt es gem. § 20 nur hinsichtlich dem automatisierten Abruf und der automatisierten Speicherung. Demnach wäre für einen Unbedarften die Weitergabe in Ordnung, sofern es keine Automatisierung bei der Behandlung durch den Empfänger gibt!?

Und nach der vorhergehenden Argumentation dürfte ein Paid4-Dienst doch eine nichtöffentliche Stelle darstellen!? :D
Zuletzt geändert von huskie-style am Dienstag 6. Januar 2015, 14:59, insgesamt 2-mal geändert.

katrawi
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Dienstag 6. Januar 2015, 15:05  

Zwischen Vorzeigen und eine Kopie aushändigen bzw. jemanden zusenden, dürfte wohl ein erheblicher Unterschied sein.

Zum zweiten Argument - wenn ich dir eine Mail zusende mit oder auch ohne Anhang, dann ist sie bei dir gespeichert ... mit allem drum und dran :D
:) Der Ton macht die Musik :)

huskie-style

Dienstag 6. Januar 2015, 15:17  

Das Gesetz unterscheidet nicht in Aushändigung und Zusendung, sondern spricht in § 20 von "Verwendung". Das lässt ja nun alle Optionen offen.

Wer redet von Mail? Es gibt die z.B. auch die Post. Wo ist da eine Automatisierung? Die auf der Postverteilstrasse dürfte wohl nicht dazu zählen.
Zuletzt geändert von huskie-style am Dienstag 6. Januar 2015, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.

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