§5. Auszahlungen an den Teilnehmer
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So langsam sollte sich doch über die Jahre hinweg rumgesprochen haben, dass laut § 286 - Verzug des Schuldners in Abs. 3 30 Tage gelten. Warum also lässt man sich darauf überhaupt ein und meldet sich blindlings an ohne vorher mal die AGB durchzulesen?
Des Weiteren der Punkt mit der Überprüfung von Accountinhaber mit dem Kontoinhaber! Wie soll das geschehen, wenn nicht mal Banken und Sparkassen die IBAN mit dem Empfänger überprüfen? Irgendwie kommt einem solch eine "Überprüfung" wie aus grauer Vorzeit vor, als noch es noch kein Onlinebanking gab und jede Überweisung mittels Eingabe von Bankmitarbeitern bearbeitet wurden ?(
Mal dazu eure Meinung
