Double Opt-In ist Spam? zumindest laut OLG München

pscheidl
Primus-Praktikant
Beiträge: 696

Samstag 29. Dezember 2012, 11:20  

[font='Arial, Helvetica, sans-serif']Wem ist denn eigentlich das Urteil vom OLG München zum Double Opt-In - Verfahren bekannt?[/font]

Ich hab es vor einiger Zeit in einem Newsletter entdeckt, jedoch erst jetzt richtig Gelesen, wenn das OLG München nicht erwidert wird könnte dass das komplette aus für Paid4 bedeuten, denn jeden neuen User eine Brief zusenden um gewährleisten zu können das dieser auch wirklich an meinem Dienst teilnehmen möchte erscheint mir utopisch.

Was ist denn eigentlich vorgefallen:

Das OLG München hat einer Klägerin recht gegeben das bereits die versendete Bestätigungsmail im Double Opt-In Verfahren als unerlaubte Werbung gilt und das bedeutet ich schicke Täglich Spam, wenn sich neue Teilnehmer bei mir Anmelden wollen.

Genaueres könnt ihr hier Lesen:
http://www.sitepackage.de/news/aktuell/ ... rteil.html

Oder aber bei dem bekanntesten Internetanwalt Deutschlands Hr. Dr. Bahr:
http://www.dr-bahr.com/news/bereits-die ... -spam.html

Was kann man tun, um als Webmaster nicht in eine Abmahnwelle zu laufen:

Es ist umstritten das man sich die IP speichert um Beweisen zu können wer die Anmeldung ausgefüllt hat, zudem werden die Provider die Personendaten nicht Preisgeben für einen einfachen Spam-Verdacht, somit ist das vermutlich keine Lösung.

Was unbedingt sofort zu tun ist, keinerlei Werbung in die Bestätigungsmail zu packen, am besten die Mail als Nur-Text-Mail versenden und auch auf jeglichen gebrauch von Werbebotschaften zu verzichten.

Was mir noch eingefallen ist, auf keinen Fall eine Anmeldung Freischalten die nur einfach gemacht wurde, wenn ich wirklich eine E-Mail-Adresse Freischalte die nur einfach sich Angemeldet hat, dann nur noch Freischalten wenn ich von der gleichen E-Mail-Adresse eine Anfrage bekomme und nur dann wenn ich über meine E-Mail-Software einen Freischaltungscode derjenigen Person zugesendet habe und auch wiederbekommen habe (so dass die double-opt-in-Option auch wirklich gewährleistet ist).

Ich werde auch noch einmal darauf Hinweisen, das die double-opt-in-Bestätigungsmail, die mein System zusendet, keine Werbung ist und so auch nicht als Spammail angesehen werden kann, was jedoch das Urteil des OLG München als unwirksam durch das Verfahren bestätigt.

Fällt jemandem noch etwas ein, um nicht abgemahnt zu werden, beim Versuch Mitglieder zu verifizieren als Teilnehmer und nicht als Spam-Opfer?
Wenn ich es einmal vergessen sollte, erinnert mich doch daran, an was? Woher soll ich das wissen?
100 Primera Spiel

Dommix
Primus-Newcomer
Beiträge: 36

Montag 31. Dezember 2012, 15:16  

Natürlich, wenn jemand so eine Bestätigungsmail bekommt, ohne dass er sich angemeldet hat, ist es Spam/unerlaubte Werbung.

Die sicherste Lösung wäre wohl, dass die Benutzer selbst von ihrer Mail aus eine Bestätigungsmail schicken müssen.

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