Apr
02

KFZ-Zulassungswesen >> Vorgesehene Änderungen ab 2015


Das Jahr 2015 wird wohl für viele Autofahrer eine bisher "Never ending story"

in Deutschen Zulassungsstellen verändern/ablösen (zumindest sieht es momentan so aus)da es auf jeden Fall Änderungen in dieser Richtung geben wird:

Wer kennt es nicht, lange Wartezeiten um des Deutschen liebsten Kindes anzumelden erfordert bisher noch viel Geduld und Verständnis (was aber leider nicht immer vorhanden ist, ich sprech da aus eigener Praxis, denn ich arbeite in einer solchen Zulassungsstelle :D )

So ist der Schrittweise Online-Dienst für:

>> etwaige Abmeldungen,

>> Wiederzulassungen ohne Halterwechsel

und was aber noch mit größeren Technischen Vorbereitungen/Umstellungen in den Verwaltungen (den Zulassungsstellen) verbunden ist, wäre die Neuzulassungen bzw. Wiederzulassungen mit Halterwechsel sowie Umschreibungen und Umkennzeichnungen.

Wie soll das ganze genau funktioniern:

Also geplant ist zunächst ja erst einmal die Abmeldung von zu Hause aus via "online" an das Kraftfahrtbundesamt durch Schaffung "neuer Zulassungsbescheinigungen Teil I, sowie dem Zulassungssiegel auf dem KFZ-Kennzeichen, diese werden mit einem Strichcode versehen und bei der Zulassung durch die Sachbearbeiter eingelesen (eingescant) welche dann bei einer Abmeldung durch das öffnen oder ähnliches auf der ZB I und dem Zulassungssiegel dort befinden sich Zahlenkominationen welche dann online an das KBA (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) übermittelt wird und diese melden das an die jeweilige Zulassungsbehörde, somit gilt das KFZ dann als abgemeldet.

Wie es im einzelnen umgesetzt wird glaubt mir da bin ich auch sehr gespannt :D

Soweit mir näheres bekannt ist werde ich es hier Kundtun;-)

Als weiteres ist geplant eine Kennzeichenmitnahme wie es schon zum Beispiel in Hessen seit einigen Jahren gibt Bundesweit einzuführen....

soll heißen wenn jemand aus Hamburg HH nach Köln zieht zum Bleistift, kann man das HH als Kennzeichen behalten [size=]man muß[/size] nur seine aktuellen Daten sprich Adresse in der jeweilig zuständigen Behörde in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. geschrieben am 02.04.2014 von mike1

Schlagwörter

kfz, zulassung, Änderungen für das jahr 2015

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Kommentare von anderen Usern

Avatar sachsetg schrieb am 03.04.2014 folgenden Kommentar:
in Sachsen ist die Mitnahme der Kennzeichen sachsenweit auch schon möglich

Avatar Senator67 schrieb am 03.04.2014 folgenden Kommentar:
Das die Kennzeichenmitnahme bundesweit kommt ist ja auch mehr als überfällig... !!