Jan
16

Der Streit ums Rauchen


Da muss der Bundesgerichtshof dieser Tage doch schon wieder verhandeln, Steuergelder in etwa einer Grüße um 150.000 Euro verschwenden - und Schuld sind mal wieder die Rauer!!???
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über einen erbitterten Nachbarschaftsstreit ums Rauchen. Dabei geht es um die Frage, ob Nichtraucher ihre Nachbarn dazu verpflichten können, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen.
Man kann es natürlich auch übertreiben. Fakt1: Ich bin Raucher, dass aus Genuss und inzwischen fast aus Protest. Es entstehen durch Alkohol mehr Spätschäden, durch falsche Ernährung- na das will keiner so wirklich wissen und und und. Diese inzwischen zur Hetztjagd entglittene Kampagne gegen das Rauchen artet aus, wird von vielen Seiten übertrieben und führt inzwischen zu fast einer Diskriminierung der Raucher.
Ich finde das Nichtrauchen in Gaststätten gut, auch in öffentlichen Gebäuden - keine Frage. Aber in meiner Wohnung oder gar auf dem Balkon - ich bitte euch, lasst uns mal das Biertrinken auf dem Balkon oder im Freien verbieten oder Kaffeetrinken in Gaststätten - was wäre dann wohl los.
Mich würden eurre Meinungen als (Nicht)Raucher schon interessieren. Wir reden über die Legalisierung von Drogen und gleichzeitig hauen wir den Rauchern bei Zigarettenpreisen, die zur Ohnmacht führen können, auf den Kopf.
Also mal frei heraus mit eurer Meinung!. geschrieben am 16.01.2015 von tommixyz

Schlagwörter

rauchen, nichtrauchen, zigaretten, drogen

Lesenswert Empfehlungen 8

Avatar Avatar Avatar Avatar Avatar Avatar Avatar Avatar


1083 Besucher



Kommentare von anderen Usern

Avatar Masmiie schrieb am 29.01.2015 folgenden Kommentar:
Eben, Rücksichtsnahme ist gefragt. Eine Nachbarin im Haus traut sich in den warmen Monaten kaum noch zu lüften, denn tagsüber ist sie nicht da und abends sind ihre unmittelbaren Nachbarn auf ihrem Balkon und rauchen den ganzen Abend lang. Jeden Tag wohlgemerkt - ich sehe es auch, bekomme aber zum Glück nichts ab, weil der Rauch ja nicht nach unten zieht. Da denke ich auch, das kann auch ein Raucher nicht mehr mit persönlicher Freiheit erklären. Vor allem, da ein Versuch der geplagten Dame, eine rauchfreie Zeit zum Lüften zu vereinbaren, am Argument: "Ich lasse mich doch nicht diskriminieren!" scheiterte.
Was die Schäden durch Rauch anbetrifft - meine Mutter bekam einmal nach einer ärztlichen Untersuchung gesagt, dass sie nur noch wenige Jahre leben würde, wenn sie nicht endlich mit dem Rauchen aufhören würde - ihre Lunge arbeitete kaum noch. Sie hatte dann doch noch mehr als nur einige Jahre - weil mein Vater seit dieser Diagnose nur noch auf der Terasse oder in seinem Arbeitszimmer rauchte - meine Mutter hat in ihrem Leben niemals geraucht.

Ich bin auch schon mal ordentlich angeeckt. In der Klinik, in der ich zehn Wochen verbringen durfte, wurde nicht geraucht. Auch die Sitzplätze draußen, die unmittelbar vor Türen und Fenstern lagen, waren als Nichtraucherbereich ausgezeichnet - was die Patienten nicht am Rauchen hinderte. Leider kann Rauch - auch im Freien - bei mir einen Migräneanfall auslösen, der echt nicht zum Lachen ist. Ich zog mich also mit meiner Stickerei auf eine weiter entfernte Bank zurück. Knapp eine Minute später tauchte eine Dame auf, blies mir den Rauch ins Gesicht und bewunderte meine Arbeit. Ich stand daraufhin auf und wollte weggehen, was sie recht ungnädig aufnahm, sie hätte sich doch nur die Stickerei ansehen wollen. Als ich ihr erklärte, dass mich ihre Zigarette störte, meinte sie, hier dürfe sie das - was auch stimmte - und ich sollte mich doch auf die inzwischen total verstänkerte Terasse setzen. Das Ende vom Lied - ich saß bei schönsten Wetter im Zimmer rum und die Dame erzählte allen anderen, dass ich eine totale Spielverderberin sei. Offenbar ist es Nichtrauchern nicht einmal erlaubt, sich aus dem Rauch zu entfernen, ohne gleich der Diskriminierung beschuldigt zu werden. Und das geht mir nun doch etwas zu weit. Ich habe den Rauchern ja ihre Raucherzonen gegönnt, nur verstehe ich nicht, warum sie mir meine Nichtraucherzone nicht gönnen wollten.

Es gibt natürlich auch das andere Beispiel - Nichtraucher, die Rauchern immer und überall die Zigaretten wegnehmen wollen. Was das anbetrifft, habe ich nichts dagegen, wenn sich jemand die Lunge teeren will, ist ja seine Sache. Solange ich nicht mitrauchen muss. Wer in seiner Wohnung rauchen will, soll das ruhig tun, ich muss da ja nicht wohnen und auch nicht reinkommen ....

Avatar wimola schrieb am 21.01.2015 folgenden Kommentar:
Das Problem ist eben die gegenseitige! Rücksichtsnahme.

Mich ärgern z.B. die mittlerweile überall herumliegenden Kippen, die Raucher vom Balkon werfen oder vor der Haustür ausdrücken. Das ist spürbar zu bemerken, weil sie unmittelbar vor meiner Tür liegen und ich sie weg machen muss.

Eine Belästigung muss ja nun nicht immer unbedingt gleich gesundheitliche schädigende Aspekte hervorrufen. Dass der Rauch unangenehm für das Näschen ist, bemerken mittlerweile viele Raucher. Um so mehr wird das wohl ein Nichtraucher riechen.
Ich kann also verstehen, dass der Nachbar das nicht haben möchte.

Raucher könnten also - wie früher auch - sehr wohl in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Was wäre daran eigentlich unzumutbar? Und warum sollte der nicht rauchende Nachbar mein "Problem" mit tragen?

Wie gesagt, ich bin Raucherin.

Avatar ahrimannheim schrieb am 21.01.2015 folgenden Kommentar:
Ich bin bekennende(r) Raucher(in) und empfinde es als Zumutung, dass vorgeschrieben werden kann, wo und wann ich zu hause rauchen darf. In öffentlichen Einrichtungen, in Restaurants, auf Spielplätzen und und und ... finde ich ein striktes Rauchverbot richtig. Aber man soll doch die Kirche im Dorf lassen. Nur weil sich 2 Mietparteien nicht einig werden, kann jetzt jedem Raucher das Wann vorgeschrieben werden!?! Stehen mehrere Raucher zusammen auf dem Balkon und blasen in Richtung der Nachbarn, die es stört, verstehe ich, wenn diese sich beschweren. Aber wenn, und das dürfte die Regel sein, EINE Zigarette geraucht wird, ist die vermutliche Beeinträchtigung potentieller nichtrauchender Nachbarn äußert gering. Denn bereits in dem Moment wo der nichtrauchende Nachbar atmet, und davon gehe ich mal schwer aus, atmet er oder sie mehr an Umweltgiften ein, wie meine eine Zigarette ihn vergiften könnte. Ausgenommen er oder sie haben ein Häsuchen im Grünen fernab der Stadt, aber dann dürfte ihn das Rauchen eines Nachbarn ehe 10 m am ... vorbei gehen (Entfernung). @spuckel auch Alkohol beeinträchtigt die lieben Mitmenschen: einmal die eigene Familie als Co-Abhängige UND Aussenstehende durch anderweitíge Beeinträchtigungen wie im Straßenverkehr aber auch im Job...

Avatar Stulli schrieb am 19.01.2015 folgenden Kommentar:
Jetzt kann man nicht mal mehr auf dem Balkon rauchen, wann man will. Wo soll das noch hinführen.

Avatar wimola schrieb am 18.01.2015 folgenden Kommentar:
Ich bin Raucherin.

Ich kann sehr wohl verstehen, dass sich ein Nichtraucher durch meinen Rauch belästigt fühlt, wenn beide Parteien auf dem Balkon sitzen (eine gesundheitliche Beeinträchtigung anderer beim Rauchen im Freien ist im Übrigen meines Wissens nicht nachgewiesen).

Was ich gar nicht verstehen kann ist, dass Raucher den Rauch als unangenehm empfinden, somit auf den Balkon gehen und somit dem Nichtraucher zumuten, das hin nehmen zu müssen. Das ist einfach nicht fair und da braucht sich m.E. auch kein Raucher aufregen.
Das grundgesetzliche Recht auf freie Lebensführung sollte dann auch für den Nichtraucher gehen.

Insgesamt eine lächerliche Debatte, ein Urteil das Unfrieden stiftet und Menschen nicht zum friedlichen Zusammenleben führt.

Bedenklich fände ich eine Entwicklung (die ich kommen sehe), dass ich innerhalb meiner Wohnung nicht mehr rauchen kann. Mit Glück erlebe ich das nicht mehr :)).

Avatar wiesi schrieb am 17.01.2015 folgenden Kommentar:
Ich Rauche selbst und finde es arm das diese nicht miteinander einen Kompromiss finden.
Stattdessen Gerichte zu beschäftigen.
Ich kann auch als Raucher die paar Stunden im Restaurant ohne verbringen.
Aber in meiner Wohnung rauche ich nicht den geruch mag ich mittlerweile selbst nicht in der Wohnung.
Der kann doch auf dem Balkon rauchen und sich einen Ventilator hinsteller der den Rauch wegpustet

Avatar Haraldo schrieb am 17.01.2015 folgenden Kommentar:
In den Nachrichten wurde betont, dass es *immer* eine Einzelfall-Entscheidung ist. Auch wenn ich mich durch Rauch gestört fühle, wo ist da wie eine Grenze zu setzen? Prinzipiell bin ich auch dafür, dass eine derartige Belästigung nicht hinzunehmen ist. Aber wer legt das dann fest? Fordere ich, wann und wie viel geraucht wird? Setzt das ein Gericht fest? Ein Gutachter? Wo ist da ein Konsens, wie viel und wann? Jeder hat auch seine eigene Schwelle. Auf die Umsetzung, sofern diese durch die Medien geht, bin ich sehr gespannt.

Avatar sanders schrieb am 17.01.2015 folgenden Kommentar:
Wenn ich an schönen Sommerabenden nicht auf meinem Balkon sitzen kann, weil die lieben Nachbarn rauchen und der Gestank der Zigarretten zu mir rüberzieht oder ich deswegen die Balkontür im Wohnzimmer nicht aufmachen kann, finde ich mich schon eingeschränkt und bin für ein Rauchverbot auf dem Balkon/auf der Terrasse.

Avatar korps schrieb am 16.01.2015 folgenden Kommentar:
Immer wieder heikel. Habe selber Nikotinatmer im Stockwerk unter mir, nebst Balkon. Das Problem sind weniger die gesundheitlichen Folgen, als viel mehr der Fakt, dass es, außer Leichenstunk vielleicht, kaum etwas gibt, was Nasen vernichtender, was übler müffelt, was Atem raubender ist, als das Paffen jeglichen Krauts'. Da sind diverse Einschränkungen an der Tagesordnung, speziell im Sommer. Ähnliches gilt für's Treppenhaus. Ich stelle mich zwar auf diese Situation ein (z.B. Ergometertraining dann halt im Schlafzimmer, statt im Wohnzimmer vor der offenen Balkontür), werde auch definitiv keine Missstimmung erzeugenden Diskussionen beginnen, rätsle aber schon seit Jahr und Tag, weshalb der Homo sapiens ein so phänomenales Gefallen am Rumsuggeln an diesen komischen Stäbchen entwickelt hat.

Avatar tommixyz schrieb am 16.01.2015 folgenden Kommentar:
@spuckel
Prinzipiell stimme ich dir da zu - aber mal ehrlich: auf einem Balkon ist der Einlfuss vom Rauch gegen null - weil den CO2 aus der Lunge muss der gite Mann so oder so ausatmen - und genau darum geht es ja beim Schutz der Nichtraucher. Verständnis hätte ich noch, wenn der gute Mann bei immer gleichbleibender Windrichtung starke Zigarren raucht.......

Avatar Spuckel schrieb am 16.01.2015 folgenden Kommentar:
das hängt natürlich von den gegebenheiten im konkreten fall ab, ob der nachbar wirklich durch extrem-rauchen vom nachbarbalkon eingeschränkt war.

generell unterläuft dir aber bei dem vergleich mit alkohol und falscher ernährung der oft wiederholte trugschluss:
das lässt sich eben nicht mit dem rauchen vergleichen, denn während meine umgebung keinerlei schaden nimmt, wenn ich trinke oder mir burger und chips reinhaue, ist der gesundheitliche schaden durch passivrauchen deutlich nachgewiesen. insofern hat meiner meinung nach ein nichtraucher das absolute recht, in seiner umgebung nicht zugequalmt zu werden.

ich bin übrigens selbst auch raucher.
;)

Avatar Einfachso1 schrieb am 16.01.2015 folgenden Kommentar:
Ganz meine Meinung,als hätten wir keine wichtigeren Themen...Ich denke jeder sollte in seine Wohnung machen dürfen was er will.